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Eine Anklage mit Sprengkraft

©VN/Hämmerle
Staatsanwalt hebt Anrufprotokolle aus 2005 aus: Ratz rief 15 Mal beim BG Dornbirn an.

Die Ausführungen der Anklagebehörde lassen kaum Spielraum: Die Aussagen der Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch nennt sie – wörtlich – „geradezu unglaubwürdig und damit massiv belastend“ oder an einer anderen Stelle schlicht „unwahr“. Für die prominenteste Beschuldigte in der Testamentsaffäre, Mag. Kornelia Ratz, wird es hart, die vorliegende Anklageschrift im Prozess zu entkräften.

„Testament bestellt“

Zunächst wird in dem 47-seitigen Dokument der Beginn der angeblichen Fälscher-Kontakte beschrieben. „Nach dem Ableben des Wilhelm Mutschler am 5.10.2004 erhielt (…) Jürgen H. Anfang des Jahres 2005 von (…) Kornelia Ratz in seinem Büro einen von der Außerstreitabteilung weitergeleiteten Anruf, in dem es unmissverständlich um die Verlassenschaft nach Wilhelm Mutschler ging.“ Dabei habe ihm Ratz erklärt, dass „der Eintritt der gesetzlichen Erbfolge insofern ungerecht sei, als Personen aus dem erweiterten Familienverband, die sich zu Lebzeiten um Wilhelm Mutschler nicht gekümmert hätten, erben würden.“ Der Hinweis, „dass am BG Dornbirn so manches anders laufe“, brachte Jürgen H. zu der Frage, ob ein plötzlich auftauchendes Testament hilfreich wäre, was Ratz dann laut Staatsanwaltschaft bejahte. Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher: „Ratz ,bestellte’ somit eindeutig und unmissverständlich bei Jürgen H. ein Testament.“ Bei den Ermittlungen spielte das umfassende Geständnis von Jürgen H. eine große Rolle. Weite Teile der Anklageschrift beziehen sich ebenfalls darauf. Interessant ist, dass sich H.s Aussagen durch Beweise belegen lassen: die Staatsanwaltschaft misst Jürgen H.s Lebensbeichte „aufgrund flankierender objektiver Sach- und Zeugenbeweise selbst bei strengsten Prüfungskriterien Wahrheitskonformität“ zu.

Nazi-Entscheidung bei „Hock“

Bei einer Zusammenkunft, die Jürgen H. und Clemens M. als „Hock“ bezeichnet hätten, sei dann gemeinsam mit Walter M. der Plan eines gefälschten Testaments aus der Nazi-Zeit (die VN berichteten) besprochen worden. „Bei dieser Besprechung war den drei Beschuldigten bewusst, dass das falsche Testament älteren Datums sein müsse, da der verstorbene Wilhelm Mutschler seit den Sechziger Jahren unter Vormundschaft gestanden hatte.“ Die drei Fälscher hätten aber auch selbst Nutzen aus ihrem Auftrag ziehen wollen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Ohne Wissen von Ratz hätten sie zwei Legate eingebaut, um einerseits selbst an Geld zu kommen und andererseits mit dem Lustenauer Ex-Bürgermeister Grabher ohne sein Wissen „eine starke Persönlichkeit“ zur Seite zu haben.

Ratz: „Nicht schuldig“

Die seit über einem Jahr suspendierte Vize-Landesgerichtspräsidentin bekennt sich laut Anklageschrift nicht schuldig. In der ersten Einvernahme habe sie lediglich zugestanden, die schriftliche Abhandlung in der Verlassenschaftssache durchgeführt zu haben, „da sie ihrer Mutter und Tante die Kosten des Notars ersparen habe wollen.“ Aufgrund des Zeitpunkts des Testaments (1944) und der Tatsache, dass der verblichene Wilhelm Mutschler geistig behindert war, sei sie auf das Thema Euthanasie gekommen, zitiert die Anklageschrift Ratz’ Standpunkt.

Ratz-Aussagen widerlegt

Die Anschuldigungen weist Ratz laut Staatsanwalt als völlig absurd zurück: „Zum einen habe sie den Sachverhalt angezeigt, was sie wohl nicht getan hätte, wenn sie mit der Testamentsfälschung irgendetwas zu tun hätte.“ Überdies hätte sie nicht mit dem Bruder von Jürgen H., einem ehemaligen Geldinstitutmitarbeiter, herumgestritten. Den von Jürgen H. geschilderten Telefonkontakt aus dem Jahr 2005 bestreitet Ratz – und betont in mehreren Nachfragen, bis auf eine einzige Ausnahme (ein Fristerstreckungsantrag) nicht telefoniert zu haben. Ab dieser Stelle auf Seite 40 führt die Staatsanwaltschaft Ratz seitenweise gnadenlos vor: „Die um Korrektheit bemühte Einlassung der Mag. Kornelia Ratz kann nicht überzeugen“, heißt es in der Schrift. Die von ihr aufgezeigten Widersprüche bei der Aussage von Jürgen H. seien „konstruiert und aus dem Zusammenhang gerissen“. In zentralen Punkten sei das Geständnis von Jürgen H. unwiderlegt geblieben. Ratz’ Argumentation der Teilanerkennung des Testaments – sie habe an die Echtheit des Testaments geglaubt, nicht aber an die beiden darin enthaltenen Legate – sei nicht nachvollziehbar: „Das Testament stammt aus dem Jahr 1944, Mutschler wurde aber erst 1964 beschränkt entmündigt.“ Erst da wurde Ratz’ Großvater als Beistand (Sachwalter) bestellt. „Es macht keinen Sinn, 20 Jahre vor der Bestellung eines Beistandes diesen testamentarisch zu bedenken, wobei überdies auffällig ist, dass Mutschler im Jahr 1944 als 29-Jähriger über kein nennenswertes Vermögen verfügte, das es zu vererben galt.“

Zuviel gewusst

Weiter im Text: „Geradezu unglaubwürdig und damit massiv belastend erscheint die Äußerung, das Testament Mutschler sei vom mittlerweile bekannt gewordenen Schema der Testamentsfälschungen abgewichen. Dazu flüchtet sich Mag. Ratz in die Begründung, dass das von ihr angeführte Schema zumindest gerichtsintern bekannt gewesen sei. Dass dem keinesfalls so gewesen sein kann, ergibt sich alleine daraus, dass die Testamentsaffäre und die Fälschungsmodalitäten nur den Ermittlern bekannt waren.“ Ratz sei auch „der Unwahrheit überführt worden“, so die Anklageschrift. „Mehrfach behauptete sie, weder mit Jürgen H. noch Clemens M. oder der ,Außerstreitabteilung‘ telefoniert zu haben.“ Die Ermittler haben aber Telefon-Beweise ausgehoben, protokollierten die Anrufe vom Dienstapparat (DW 434) von Kornelia Ratz. „Konkret, so die Aufzeichnungen, erfolgten vom Telefonanschluss von Mag. Ratz mit der Klappe 434 im Zeitraum 22.10.2004 bis 03.02.2005 15 Anrufe beim BG Dornbirn“, schildert die Staatsanwaltschaft. Und dann bringen die Ankläger noch eine Gerichtsmitarbeiterin in Dornbirn als Zeugin ins Spiel, die beweisen könne, dass 2005 konspirative Gespräche im Flüsterton über den Anruf von Kornelia Ratz in der Außerstreitabteilung geführt worden seien. Zusammenfassend schreibt der Erste Staatsanwalt Mag. Andreas Pechatschek, dass der Aussage von Kornelia Ratz kein Glauben zu schenken sei: „Sie kann folgerichtig nicht der Wahrheitsfindung dienen.“ Pechatschek wiederholt, Ratz habe ein Testament „bestellt“, um ihre Mutter und Tante zu begünstigen.

Ratz bestreitet Vorwürfe

In der VN-Ausgabe vom 19. April äußerte sich Kornelia Ratz’ Anwalt, Bertram Grass, die Mandatin bleibe bei ihrer Verantwortung: „Ja, sie bestreitet die Vorwürfe nach wie vor.“ Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Der Strafrahmen für die Kornelia Ratz zur Last gelegte Tat beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Im Falle eines Schuldspruchs droht der hohen Richterin zudem Amtsverlust.

 

Nur ein Fall ist angeklagt

In der 47-seitigen Anklageschrift wird alleine der Fall des gefälschten Testaments von Wilhelm Mutschler, einem entfernten Verwandten von Kornelia Ratz, behandelt. Damit gelangt nicht die gesamte Testamentsaffäre zur Anklage, sondern nur jener Fall, bei dem die suspendierte Vize-Landesgerichtspräsidentin im Mittelpunkt steht: Sie soll die Testamentsfälscher am Bezirksgericht Dornbirn beauftragt haben, ein Testament aus der Nazizeit für den besachwalteten Wilhelm Mutschler zu fälschen, damit Ratz’ Mutter und ihre Tante ein Erbe erlangen und der Rest der Verwandtschaft ausgeschaltet wird. Die der VN-Redaktion vorliegende Anklageschrift ist noch nicht rechtskräftig, theoretisch besteht die Möglichkeit, noch gut eine Woche Einspruch einzulegen.

Fünf Beschuldigte

Die Staatsanwaltschaft Steyr als zuständige Behörde wirft Kornelia Ratz „das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt, das Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden unter Ausnützung einer Amtsstellung als Beteiligte“ vor. Neben der prominenten Richterin Kornelia Ratz (47) sind vier weitere Personen als Beschuldigte angeführt – sie bilden den Kreis der bereits bekannten Testamentsfälscher, bzw. deren Helfershelfer: Jürgen H. (46) und der pensionierte Rechtspfleger Walter M. (71), Markus H. als Bruder von Jürgen H., Rechtspfleger Clemens M. (51) sowie Kanzleileiter Kurt T. (47). Es geht laut Staatsanwaltschaft um einen Schaden von exakt 532.453 Euro und sechs Cent.

 

(VN)

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