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Einbruchs-Vorwurf: Bettler freigesprochen

Der Bettler wurde im Zweifel freigesprochen.
Der Bettler wurde im Zweifel freigesprochen. ©Photo by Wesley Tingey on Unsplash
Richterin Prechtl-Marte hat den Angeklagten im Zweifel freigesprochen: Weil nicht erwiesen sei, dass er an den Einbrüchen beteiligt gewesen sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten wurde der unbescholtene Rumäne im Mai am Landesgericht Feldkirch verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach Ansicht von Richterin Angelika Prechtl-Marte hat der 24-jährige Rumäne in Vorarlberg versuchte Einbrüche begangen. Demnach soll der Bettler zwei Mal versucht haben, im Haus eines gegenüber Bettlern großzügigen Pfarrers etwas zu stehlen. Des Weiteren soll er versucht haben, in der Basilika in Rankweil Geld aus einem Opferstock zu entwenden. Und an versuchten Fahrraddiebstählen war er laut Urteil beteiligt.

Wollte Pfarrer nach Arbeit fragen

Der Angeklagte bestritt die Tatvorwürfe: Er habe den Pfarrer nach Arbeit fragen wollen. Und er habe nur deshalb die Kirche aufgesucht, weil dort die Gemälde so schön seien.

Geld in Pfarrheim

In der gestrigen Verhandlung am Landesgericht wurden dem Rumänen zusätzliche Einbrüche zur Last gelegt. Laut Anklage soll er im Vorjahr im Rheintal und in der Steiermark zusammen mit einem Mittäter mehrere Einbruchsdiebstähle in Wohnhäuser begangen haben. Dieses Mal hat Richterin Prechtl-Marte den Angeklagten im Zweifel freigesprochen: Weil nicht erwiesen sei, dass er an den Einbrüchen beteiligt gewesen sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

40 Euro und Stricknadeln

So war die Vizepräsidentin des Landesgerichts nicht davon überzeugt, dass der Angeklagte etwa in einem Pfarrheim im Bezirk Feldkirch Geld gestohlen hat. Ungeklärt bleibt zudem, wer im August 2018 im Haus einer 76-Jährigen rund 40 Euro und Stricknadeln gestohlen hat.

Die Vorarlbergerin sagte vor Gericht als Zeugin, auch die Polizei habe ihr einen Schaden zugefügt. Beamte hätte für die Spurensicherung Strom benötigt und daher das Anschlusskabel ihrer Tiefkühltruhe aus der Steckdose gezogen. Zehn Tage später habe sie die unbrauchbar gewordenen Lebensmittel entdeckt. Ihre Haushaltsversicherung habe ihr den entstandenen Schaden ersetzt.

(Seff Dünser)

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