Es ist Donnerstagnachmittag, als der Patient in der Feldkircher Monfort-Apotheke wie üblich seine Dosis Schmerztabletten holen will.
Doch der 30-Jährige hat Pech, es ist Mariä Empfängnis und deshalb geschlossen. Verzweifelt klingelt der Leidgeplagte, doch niemand öffnet. Er weiß genau, wo seine Medikamente eingesperrt sind, fein säuberlich mit seinem
Namen etikettiert. Bewusst hatte sich der Mann für eine tägliche Abholung entschieden. Ich hatte Angst, zu viel von der Arznei zu nehmen, gibt der Unbescholtene an.
Schmerzursache ist eine lädierte Wirbelsäule, die dem Burschen seit einem Unfall schwer zu schaffen macht. Als nach mehrmaligem Läuten niemand öffnet, dringt er gewaltsam in die Apotheke ein und packt zwei Schachteln Schmerztabletten ein. Die Alarmanlage wird ausgelöst, der Mann auf frischer Tat ertappt und angezeigt. Erneutes Pech hatte der Angeklagte bei seiner Gerichtsverhandlung. Auf dem Weg zum Landesgericht knickte er um und musste erneut zum Arzt.
Das Gericht zeigte Verständnis für die Notsituation und den Einbruch der besonderen Art. Für solche Fälle ermöglicht das Gesetz dem Richter, die Angelegenheit mittels Diversion aus der Welt zu schaffen. Der Mann muss den Schaden an der Türe (330 Euro) bezahlen, zusätzlich eine Buße von 500 Euro und bleibt dafür ohne Vorstrafe. Nur wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird das Strafverfahren fortgesetzt und ihm droht doch noch eine Verurteilung wegen Einbruchsdiebstahl.
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