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Einbruch des Kollegen nicht verhindert

©Stiplovsek/Symbolbild
16-Jähriger blieb tatenlos im Auto sitzen, als 15-Jähriger in einen Postbus einbrach und dort Geld klaute.

Von Seff Dünser/NEUE

Wenn der unbescholtene 16-Jährige 15 Stunden gratis gemeinnützige Arbeit verrichtet hätte, hätte die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Strafverfahren eingestellt. Aber der Teenager hat die Arbeitsstunden nicht geleistet. Deshalb wurde er angeklagt und am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig verurteilt. Jetzt ist der Jugendliche vorbestraft. Allerdings wurde die Geldstrafe derart niedrig ausgemessen, dass sie im Leumundszeugnis nicht aufscheint.

480 Euro

Der Angeklagte hat einen Einbruchsdiebstahl eines 15-jährigen Kollegen nicht verhindert. Das trug ihm einen Schuldspruch wegen Unterlassung der Verhinderung einer Straftat ein. Dafür wurde der Arbeitslose zu einer teilbedingten Geldstrafe von 480 Euro (120 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 240 Euro. Der 16-Jährige und der Staatsanwalt waren mit dem Urteil sofort einverstanden. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen wäre ein Jahr Gefängnis gewesen.

Der 16-Jährige türkischer Abstammung räumte ein, dass er damit gerechnet habe, dass sein 15-jähriger Kollege in einen Postbus einbricht und daraus Geld stiehlt. Dennoch sei er ­tatenlos im Auto neben dem Bus sitzengeblieben. Der 15-Jährige, der den Pkw gelenkt hat, habe ihm zuvor gesagt, dass er Geld fürs Tanken auftreiben müsse.

Richterin Sabrina Tagwercher merkte an, der 16-Jährige habe Glück gehabt, dass er nicht als Beitragstäter zum Einbruchsdiebstahl angeklagt worden sei. Denn der 15-Jährige habe ausgesagt, der 16-Jährige sei bei dem Einbruch in den Postbus Aufpasser gewesen.

19 Monate Haft

 Der 15-jährige Syrer wurde bereits im Vorjahr am Landesgericht wegen des Postbus-Einbruchs und einer Reihe anderer Straftaten schuldig gesprochen. Dafür wurde über den rückfällig gewordenen Vorbestraften rechtskräftig eine Gesamtstrafe von 19 Monaten Gefängnis verhängt.

(Red.)

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