Von Seff Dünser/ NEUE
Sein angeklagter Mandant sagte vor Gericht, „ich wollte wieder zurück ins Gefängnis, denn ich habe es draußen nicht ausgehalten“.
Deshalb habe er im Oktober in Klaus den Einbruchsdiebstahl in ein Firmengebäude begangen, gab der 47-jährige Angeklagte beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch zu Protokoll. Am Tatort habe er ohne Beute rund 20 Minuten lang auf die Polizei gewartet, um festgenommen zu werden.
Wegen versuchten Einbruchsdiebstahls wurde der mit 17 Vorstrafen belastete Angeklagte zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen elf Monate und 16 Tage aus dem ursprünglich bedingten Teil einer Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe zwei Jahre, elf Monate und 16 Tage Gefängnis. Das Urteil von Richter Michael Fruhmann, das der Angeklagte und die Staatsanwältin akzeptierten, ist rechtskräftig.
Vorstrafen
Weil er schon in den letzten Jahren Haftstrafen wegen ähnlicher Delikte verbüßt hatte, erhöhte sich der Strafrahmen für den Angeklagten mit den elf einschlägigen Vorstrafen von drei auf bis zu viereinhalb Jahre Haft. Im Oktober 2017 war der in Deutschland geborene Österreicher aus einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung entlassen worden.
„Sperr mich ein“. Aber wegen Lohnpfändungen, Unterhaltsverpflichtungen und Mietzahlungen seien ihm dann von seinem Monatslohn von 1800 Euro als Leasingarbeiter nur noch 100 Euro übrig geblieben, sagte der ledige Vater einer unmündigen Tochter. Deshalb habe er nur zwei Möglichkeiten gesehen: Selbstmord oder Gefängnis. Er habe sich für ein mit weniger Sorgen belastetes Leben im Gefängnis entschieden. Aber er habe ja nicht zu einem Richter sagen können, „sperr mich ein“ – darum habe er den Einbruch verübt.
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