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Einbrecher holten ihre Katze zurück

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Symbolbild ©Pixabay.com
35-Jähriger und seine Freundin drangen gewaltsam in ein Haus ein. Das Duo stahl jedoch nichts, sondern holte sich lediglich sein Eigentum zurück: eine Katze.

Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser

Die beiden Einbrecher hatten ein spezielles Tatmotiv. Sie traten am 10. Oktober 2018 in Dornbirn eine Kellertür ein und drangen so in ein Haus ein. Dort haben sie aber nichts gestohlen, sondern nur ihr Eigentum mitgenommen, nämlich ihre Katze.

Der 35-Jährige und seine 33-jährige Freundin wurden daher von der Staatsanwaltschaft Feldkirch nicht wegen Einbruchsdiebstahls angeklagt, sondern wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung.

Besondere Umstände

Der besonderen Umstände wegen gewährte der Richter mit Zustimmung des Staatsanwalts den beiden jeweils mit einer Vorstrafe belasteten Angeklagten beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Die Geldbuße für den Erstangeklagten, der 3000 Euro verdient, beträgt 1700 Euro, jene für die arbeitslose Zweitangeklagte 420 Euro. Zudem müssen die Angeklagten den an der Kellertür entstandenen und von einer Versicherung vorerst übernommenen Schaden von rund 2000 Euro begleichen. Wenn die geständigen Angeklagten aus dem Bezirk Dornbirn bis Ende Oktober ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, wird das Strafverfahren gegen sie eingestellt werden. Damit würde ihnen eine weitere Vorstrafe erspart bleiben.

„Wichtiger Grund“

Der 35-jährige Erstangeklagte bekannte sich zu Beginn der Gerichtsverhandlung schuldig, schränkte aber ein, er habe einen „wichtigen Grund“ für sein strafbares Verhalten gehabt. Denn er und seine Freundin hätten sich in dem Haus nur ihre Katze zurückgeholt. Sie hätten in Paris Urlaub gemacht und währenddessen ihre Katze einem guten Bekannten zur Betreuung übergeben. Nach dem Urlaub habe sich ihr Bekannter aber trotz ihrer Bemühungen zwei Wochen lang beharrlich geweigert, ihnen ihre Katze wieder zurückzugeben. Er habe das Tier partout behalten wollen. Die von ihnen aufgesuchte Polizei habe ihnen nicht geholfen, sondern lediglich mitgeteilt, sie müssten das Problem selbst regeln. Das hätten sie dann schlussendlich ja auch getan.

Die 33-jährige Zweitangeklagte sagte vor ihrer Zustimmung zur Schadenersatzzahlung, die Kosten für die beschädigte Kellertür seien ihr zu hoch, wenn man bedenke, dass sie mit der Katze ja nur ihr Eigentum zurückgeholt habe.

Der Strafrichter merkte launig an, mit der diversionellen Erledigung im Strafverfahren um die gewaltsame Rückholung der Katze bleibe den beiden Angeklagten ein gerichtliches Affentheater mit einer Verurteilung und somit Katzenjammer erspart.

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