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Einbahnregelung in der Markstraße gilt nun auch für Radfahrer!

©Stadt Hohenems
 Im nördlichen Teilstück der Marktstraße zwischen der Radetzkystraße und der Schweizer Straße gilt bereits seit längerem eine Einbahnregelung für Kraftfahrzeuge. Radfahrer waren davon bisher ausgenommen. Diese Regelung wurde nun aufgehoben! 

Lenker aller Fahrzeuge (auch Radfahrer) dürfen das betreffende Straßenstück daher nur noch in Richtung Süden (Fahrtrichtung Kirchplatz) befahren.
Die neue Regelung wird mittels Straßenschildern entsprechend gekennzeichnet. Grund für die neue Regelung sind zahlreiche Gefahrenstellen, die sich in den vergangenen Monaten vermehrt bemerkbar gemacht haben. Beim Einfahren in die Marktstraße, über den Verbindungsweg von der Schlossbergstraße kommend, bemerkt man Fahrradfahrer, die von links (von der Marktstraße her) kommen, erst sehr spät. Zudem gehen Autofahrer davon aus, dass von links aufgrund der bestehenden Einbahnregelung eigentlich kein PKW kommen darf und konzentrieren sich nur auf den Bereich in Richtung Radetzkystraße. Auch dadurch können Radfahrer schnell übersehen werden und es entsteht ein hohes Unfallrisiko.

Darüber hinaus kann die auf der östlichen Straßenseite eingearbeitete Wasserrinne für weniger geübte Radfahrer ein zusätzliches Gefahrenpotential darstellen. Insbesondere im Bereich der Engstelle auf Höhe der Mondscheingasse muss bei Gegenverkehr diese Rinne überquert werden.

Aus all diesen Gründen hat sich die Stadt Hohenems für die Aufhebung der Ausnahme für Fahrradfahrer entschieden.

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