Dass tausende vom Land geförderte Solaranlagen in Vorarlberg so schwere Mängel aufweisen sollen, dass sie gar nicht förderungswürdig sein sollen, sorgte für Aufsehen. Dass der Umstand beim Land seit Jahren bekannt sein soll, noch viel mehr.
Ein Viertel fehlerhaft
Wie der ORF nun berichtet, legte Landesrat Erich Schwärzler in einer Anfragebeantwortung Zahlenmaterial vor. Demnach hat die Wirtschaftsabteilung von 2011 bis 2015 100 Anlagen kontrolliert. 25 Anlagen hätten schwere Mängel aufgewiesen. Bei 13 Anlagen habe es Mängel gegeben, die Ertragseinbußen zur Folge gehabt hätten: Diese brächten nicht die Leistung, die sie bringen müssten, gibt Schwärzler zu Protokoll. Bei 12 weiteren Anlagen war unmittelbares Handeln gefordert, um Folgeschäden bei der Solaranlage abzuwenden.
Auf “Problemkandidaten” konzentriert
Die Auswahl der kontrollierten Anlagen habe laut ORF nicht nach genauen statistischen Prinzipien stattgefunden. Man habe sich laut Schwärzler auf die “Problemkandidaten” bei den Handwerkern konzentriert. 25 Prozent Mängelquote seien hoch, diese Zahl dürfe aber nicht auf alle thermischen Anlagen umgelegt werden.
Innungsmeister: “Anlagen laufen”
Innungsmeister Karl-Heinz Strele meinte nach Aufkommen des Skandals in einer ersten Reaktion, es gebe nichts zu beschönigen, das Problem sei bekannt. Eine Woche nach Aufkommen der Causa, gab es eine Art “Entwarnung” – eben von Karl-Heinz Strele: Von “schweren Mängeln” könne keine Rede sein. Die im Prüfbericht beanstandeten Mängel bezögen sich nur auf Mängel im Sinne der Förderkriterien, würden aber nichts über die Funktionstüchtigkeit der Anlage als Ganzes aussagen – diese sei in den meisten Fällen auch kaum beeinflusst. “Die Anlagen laufen”, so Strele damals.
Schwere Vorwürfe
Aufgebracht wurde die Affäre von der Wirtschaftspresseagentur. 2014 etwa seien von 18 überprüften und öffentlich geförderten thermischen Solaranlagen 61 Prozent nicht entsprechend den Förderkriterien ausgeführt worden. Bei den Wärmepumpen seien es 38 Prozent gewesen. Das habe immer damit geendet, dass die Förderungen nicht freigegeben wurden, bis die Mängel behoben worden seien.
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