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"Ein Mord passiert nicht von einem Tag auf den anderen"

Die meisten Gewaltverbrechen spielen sich innerhalb der Familie oder des Bekanntenkreises ab.
Die meisten Gewaltverbrechen spielen sich innerhalb der Familie oder des Bekanntenkreises ab. ©pixabay.com
Im Kampf gegen Gewalt sowie Delikte gegen Leib und Leben will die Taskforce "Strafrecht" weitere Aktionen setzen. Besonders der Prävention soll besonderes Gewicht zukommen.

Bis Jahresmitte will die Taskforce “Strafrecht”, geleitet von der Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler (ÖVP), Beschlussfähiges vorlegen. Neben Verschärfungen im Strafrecht bei den Delikten gegen Leib und Leben sowie gegen die sexuelle Integrität sollen im Paket auch mehrere Vorschläge zu Opferschutz und Täterarbeit enthalten sein.

Gewalttaten im Familien- oder Bekanntenkreis

Die weitaus meisten Gewalttaten werden im Familien- oder zumindest Bekanntenkreis verübt. Das untermauert auch die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts (BK) in den vergangenen Jahren. Sieht man sich etwa die Tatorte der von der Polizei als Morde klassifizierten Tötungsdelikte im Jahr 2018 an, so wurden 32 der 55 Delikte in Wohnungen, Einfamilienhäusern oder zumindest Wohnhäusern verübt. Dazu genommen werden könnten noch Asylunterkünfte und Beherbergungsbetriebe, wo von Jänner bis inklusive November 2018 weitere fünf Morde verübt wurden. 53 Mal gab es Täter-Opfer-Beziehungen, 26 Mal davon geschah die Tat in der Familie in Hausgemeinschaften.

“Ein Mord passiert nicht von einem Tag auf den anderen”

Nicht zuletzt deshalb wird wohl Vorschlägen der Taskforce im Präventionsbereich besonderes Gewicht zukommen. “Ein Mord passiert ja nicht von einem Tag auf den anderen”, sagte Edtstadlers Sprecher Eberhard Blumenthal am Dienstag zur APA. Deshalb soll die Täterarbeit ausgebaut werden. Eine der Fragen ist: “Welchen Maßnahmen muss sich ein Täter in Zukunft unterziehen, wenn er weggewiesen wird? Es geht darum, die Gewaltspirale frühzeitig zu unterbrechen”, erläuterte Blumenthal die Intentionen der Taskforce. Auch im Bereich Opferschutz soll es in diesem Zusammenhang Verbesserungen geben, indem die Möglichkeiten Betroffener, sich zu wehren, verbessert werden sollen – etwa durch leichteren Zugang zu Betreuungseinrichtungen.

Einfachere Betretungsverbote

Ziel ist Blumenthal zufolge auch, das Verfahrensmanagement zu vereinheitlichen und vor allem bei Betretungsverboten einfacher zu machen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Bluttat am Brunnenmarkt soll der Datenaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden verbessert werden. Ein Obdachloser hatte am 4. Mai 2016 eine 54-Jährige am Ottakringer Brunnenmarkt mit einer Eisenstange erschlagen. Er litt seit mehreren Jahren an einer paranoiden Schizophrenie, die unbehandelt geblieben war. Am Markt war der Mann als Unruhestifter bekannt bzw. gefürchtet. Schon 2015 hatte er eine Frau mit einer Eisenstange attackiert. Laut Blumenthal soll der Infoaustausch für Strafverfolgungsbehörden künftig rechtlich möglich werden.

Im Strafrecht sollen Mindeststrafen angehoben werden. Auch ist die Einführung zusätzlicher Straferschwernisgründe geplant. Nicht zuletzt soll die Verhängung gänzlich bedingter Strafen bei Vergewaltigungen unmöglich werden.

Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen

Entsetzt zeigte sich die Dritte Präsidentin des Nationalrates, Anneliese Kitzmüller (FPÖ), nach der Bluttat im Wiener Hauptbahnhof in der Nacht auf Dienstag – und vor allem darüber, dass es in den ersten beiden Wochen 2019 in Österreich vier Tötungsdelikte an Frauen gab. Sie appellierte an alle Parlamentsparteien, “bei den Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen an einem Strang zu ziehen”. Darüber hinaus sei jeder “dazu aufgerufen einzugreifen, wenn Frauen von Gewalt bedroht oder gar schon Opfer geworden sind”.

(APA/red)

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