Er ist ein außergewöhnlicher „Drogendelinquent“. Er ist unbescholten, hat einen guten Job, verdient nicht schlecht und kam dennoch auf Umwegen bis zum Heroin. Weil das Geld nicht reichte, schmuggelte er auch. 1.120 Gramm brachte er von der Schweiz nach Vorarlberg. Der junge Mann wird zu 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. Acht Monate werden unbedingt ausgesprochen.
Gute Aussichten
Doch der Unterländer bekommt eine Chance. Nach zwei Monaten U-Haft hat er noch zwei Monate Gefängnis vor sich, dann wird er voraussichtlich bedingt entlassen. Allerdings unter der Auflage, eine Therapie zu absolvieren. „Die will ich sowieso unbedingt machen“, erklärt er. 8.000 Euro muss er an den Staat abführen, Drogenverkauf soll kein Einkommen bringen, so der Gesetzgeber. Das Urteil ist rechtskräftig.
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