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Ein juristischer Spagat

Wien, Feldkirch - Die Testamentsaffäre am Bezirksgericht Dornbirn hat das Vertrauen in die Justiz schwer beschädigt. Knackpunkt des Justizskandals, bei dem Gerichtsmitarbeiter gewerbsmäßig Testamente manipuliert, gefälscht und erfunden haben, ist, inwieweit die vom Hauptverdächtigen massiv beschuldigte Richterin Kornelia Ratz verwickelt ist.

Die mittlerweile suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch hat gegenüber den VN stets jeden Zusammenhang zurückgewiesen. Sie vermutet einen „Racheakt“ hinter den Vorwürfen. Vor allem der Erbfall Willi Mutschler, bei dem Mutter und Tante der hohen Richterin durch ein von den Fälschern erfundenes und in die Nazizeit rückdatiertes Testament vor dem Rest der Verwandtschaft klar bevorzugt wurden, beschäftigt die Ermittler. Dieser Teil der Causa wird wie berichtet wegen Befangenheit der hiesigen Anklagebehörde in Steyr behandelt. Rechtlich umstritten ist die von Ratz in der damaligen Erbsache vorgebrachte Teil-anerkennung des (gefälschten) Testaments. Jene Teile, die ihrem Familienzweig zum Vorteil gereichten, wurden anerkannt, andere, von den Fälschern eingesetzte Legatare – darunter der damalige Lustenauer Bürgermeister Hans-Dieter Grabher – wurden mit einem sehr scharfen Brief der Richterin zum Verzicht aufgefordert. Der geistig behinderte Erblasser habe, vermutlich um sein Leben zu retten, engagierten Nationalsozialisten ein Erbe zukommen lassen wollen, heißt es in dem Schreiben sinngemäß. Zu diesen zählte Ratz damals auch die Mutter von Grabher.

„Ungutes Licht“

Dieser Vorgehensweise ist umstritten und sorgt in Vorarlberger Justizkreisen für Irritationen. Die VN konfrontierten den emeritierten Rechtsprofessor Rudolf Welser, aus dessen Lehrbüchern Generationen von Juristen lernten, mit den bekannten Details des Falls. Nach Ansicht des Zivilrechtsexperten spreche nichts dagegen, einzelne Vermächtnisnehmer zum freiwilligen Verzicht zu überreden, juristisch gesehen gebe es in diesem Fall aber keine Anhaltspunkte für eine Ungültigkeit der Legate. Die Vorgehensweise werfe jedenfalls ein „etwas ungutes Licht“ auf die Richterin. „Allein die Tatsache, dass damals Nazizeit war und Teile des Testaments deshalb unter Zwang entstanden sein könnten, hätte im Falle einer Anfechtung nicht als Beweis für eine Ungültigkeit ausgereicht.“ Laut Welser brauche es dafür Zeugen oder etwa einen entsprechenden Tagebucheintrag des Erblassers.

Hickhack

Der Ausgang der fragwürdigen Erbschaftsangelegenheit ist mittlerweile bekannt: Grabher und seine vier Geschwister verzichteten auf das Erbe, weil ihnen die Angelegenheit „nicht ganz sauber“ vorkam. Mit dem anderen Legatar, hinter dem sich die Fälscher verbargen, kam es – laut Vernehmungsprotokoll – nach einigem Hickhack sowie Drohungen seitens der Richterin zu einer finanziellen Einigung. Für 23.000 Euro in bar wurde eine Verzichtserklärung unterschrieben, ursprünglich wollten die Fälscher ein Viertel des Millionenerbes.

Entscheidung über Anklage

Ob der Richterin die schiefe Optik in die Schuhe geschoben wurde oder ob sie – wie vom Hauptbeschuldigten behauptet – tatsächlich ein gefälschtes Testament in Auftrag gegeben hat, muss nun die Justiz klären. Die Staatsanwaltschaft Steyr ermittelt seit Anfang März. In knapp einem Monat soll feststehen, ob Anklage erhoben oder die Akte „Ratz“ geschlossen wird. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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