von Seff Dünser/Neue
Der über keine Lenkberechtigung verfügende Autofahrer hatte bei einer Verkehrskontrolle der Polizei im Unterland einen gefälschten spanischen Führerschein vorgezeigt. Dafür wurde er wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt.
Die Staatsanwaltschaft bot dem unbescholtenen und geständigen Beschuldigten eine diversionelle Erledigung an: Sollte er als Geldbuße 500 Euro bezahlen, würde das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Eine Vorstrafe würde ihm damit erspart bleiben.
Arbeitslos
Aber der Beschuldigte hat die Geldbuße nicht bezahlt. Daraufhin wurde er wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden angeklagt. Dafür beträgt die mögliche Höchststrafe zwei Jahre Gefängnis. In der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch sagte der beim ersten Verhandlungstermin nicht erschienene und daher nun von der Polizei vorgeführte Angeklagte, er sei arbeitslos. Deshalb habe er zu wenig Geld gehabt, um die Geldbuße von 500 Euro bezahlen zu können.
Daraufhin bot ihm der Strafrichter neuerlich eine Diversion mit einer Geldbuße an. Für gewöhnlich erhöht sich vor Gericht der Betrag, wenn zuvor das staatsanwaltliche Angebot nicht angenommen wurde. Dieses Mal aber verringerte sich die Sanktion, um 300 Euro. Der Angeklagte muss dem Gericht nur 200 Euro überweisen. Der Strafrichter dachte offenbar pragmatisch, der beschuldigte Arbeitslose werde eher 200 als 500 Euro bezahlen.
Einverstanden
Der Angeklagte und der Staatsanwalt waren mit der richterlichen Entscheidung einverstanden. Nach der Gerichtsverhandlung merkte der Staatsanwalt lachend an, der Richter sei gnadenlos gewesen, nämlich gnadenlos milde.
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