Der Eifer von Bund, Ländern und Gemeinden in der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes ist 2010 österreichweit ein wenig zurückgegangen: Von den 1829 Ratschlägen wurden 930 (53 Prozent) aufgegriffen und bei 506 (28,80 Prozent) die Umsetzung zugesagt. Bei rund einem Fünftel seiner Empfehlungen (319 bzw. 18,20 Prozent) stieß der RH auf taube Ohren. Zum Vergleich: 2009 wurden 16 Prozent ignoriert und rund 54 Prozent umgesetzt. Mit dem am Donnerstag veröffentlichten „Nachfrageverfahren“ überprüft der Rechnungshof, inwiefern die Empfehlungen in Vorarlberg und anderen Bundesländern umgesetzt werden.
Hoher Wirkungsgrad
Mehr Tatendrang als Gesamtösterreich legte im Vorjahr Vorarlberg an den Tag. Insgesamt wurden hierzulande 110 Empfehlungen abgegeben. Davon wurden 63 umgesetzt (57,3 Prozent), bei weiteren 34 (30,9 Prozent) wurde eine Umsetzung zugesagt. Lediglich 13 Empfehlungen schenkte man bislang keine Beachtung. Der „Wirkungsgrad“ (Summe aus umgesetzten und zugesagten Maßnahmen) beläuft sich somit auf 88,2 Prozent – das bedeutet ein Plus von 5,3 Prozent im Vergleich zu 2009. Unter die Lupe genommen wurde unter anderem die Bregenzer Tourismus und Stadtmarketing GmbH sowie Teilgebiete der Lustenauer Gebarung. In der Landeshauptstadt wurden laut Bericht bereits 13 der insgesamt 19 Empfehlungen umgesetzt. Lediglich eine – nämlich die „Regelmäßige Überprüfung der Jahresabschlüsse durch Abschlussprüfer“ – harrt noch der Dinge. Der empfohlenen Überprüfung der Rückforderbarkeit von Zahlungen an den früheren Geschäftsführer sei insofern Rechnung getragen worden, als der Rechtskonsulent zu dem Schluss gelangt sei, „dass ein Rückforderungsanspruch nicht besteht.“ Eine aktualisierte, umfassende Geschäftsstrategie soll bis zum Frühjahr 2013 vorliegen, schreibt der Rechnungshof. In Lustenau sind von 30 noch vier Empfehlungen offen. Insbesondere im Gebühren– und Abgabenbereich konnte der RH Verbesserungen bewirken, lautet ein Fazit. Darüber hinaus stellte die Marktgemeinde aufgrund der Empfehlung sicher, dass kostendeckende Abwassergebühren verrechnet werden. Unerledigt blieb bislang die Empfehlung, Voranschläge und Rechnungsabschlüsse in einen ordentlichen und einen außerordentlichen Haushalt zu trennen. Auch entwickelte Lustenau noch keine Regelungen bezüglich Voraussetzungen für Haftungsübernahmen.
Zusammenarbeit optimieren
Insgeamt sieht das Nachfrageverfahren vor allem dort Handlungsbedarf, wo die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden optimiert werden soll – etwa bei der Gesundheitsreform oder den Förderungen. Als Erfolge weist der RH für 2010 den reformierten Vollzug des Pflegegeldes oder die Abschaffung des Selbstbehaltes in der Schulbuchaktion aus.
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