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Ein Dorn im Auge

Den Sozialdemokraten ist eine Regelung in den Wohnbauhilferichtlinien seit längerem ein Dorn im Auge. [17.5.99]

Dadurch, so sind Klubchefin Angelika Fußenegger, Parteichef Elmar Mayer und der Abgeordnete Gerhard Zechner in einer Anfrage an Landesrat Manfred Rein der Meinung, würden die Bemühungen des Landes, den Wiedereinstieg von Frauen über Arbeitsprojekte zu erleichtern, „konterkariert“.

In der Praxis sehe dies so aus: Bei der Berechnung für die Wohnbeihilfe werde das Einkommen von Teilzeitbeschäftigten auf das Ausmaß einer Vollzeitbeschäftigung hochgerechnet. Laut Beihilferichtlinien seien davon Alleinerzieherinnen, welche Sorgepflichten für Kinder bis 14 Jahren hätten, ausgenommen.

Mit der Regelung würden Arbeitsprojekte für arbeitssuchende Frauen uninteressant, weil ihnen (inklusive Wohnbeihilfe) im Arbeitslosenbezug letztendlich mehr Geld zur Verfügung stünde, kritisiert die SPÖ: „Sobald sie eine Arbeitsstelle im Arbeitsprojekt annehmen, wird ihnen die dringend nötige Beihilfe gestrichen – letztendlich wird damit Leistung bestraft.“

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