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Eigene Familie gestalkt: Er fühlt sich bestohlen

Landesgericht Feldkirch verurteilt gebürtigen Steirer wegen Stalkings.
Landesgericht Feldkirch verurteilt gebürtigen Steirer wegen Stalkings. ©VOL.AT/ Hofmeister
Feldkirch. Beharrliche Verfolgung, weil Schwester ihm 100.000 Euro gestohlen haben soll.

Auf vermeintlich erlittenes Unrecht hat der 62-Jährige mit Unrecht reagiert. Wegen Stalkings wurde der geständige und einschlägig vorbestrafte Arbeitslose am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Geldstrafe von drei Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro verurteilt – 240 Tagessätze zu je vier Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der gebürtige Steirer meint, 2008 habe eine seiner Schwestern ihm 100.000 Euro gestohlen. Deshalb hat er Familienmitglieder, Bekannte und ehemalige Nachbarn in der Steiermark seit September 2013 mit vielen Postkarten, SMS und Telefonanrufen belästigt und beleidigt. Denn Menschen in ihrem Umfeld würden seine Schwester decken, und manche von ihnen hätten nach dem Diebstahl mitkassiert, glaubt der im Bezirk Feldkirch lebende Mann.

Verfahren eingestellt

Staatsanwalt Karl Wild verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft Graz das Strafverfahren gegen die Schwester des Angeklagten eingestellt habe. Selbst für den Fall, dass einem vermeintlich Unrecht geschehen sei, dürfe man nicht übers Ziel hinausschießen, sagte Richter Günther Höllwarth.

Das Gericht sprach den Angeklagten vom zusätzlichen Vorwurf der gefährlichen Drohung frei. Allerdings ging der Richter davon aus, dass der 62-Jährige am Telefon tatsächlich zu einem Steirer gesagt hatte, er werde ihm den Schädel einschlagen, wenn er das gestohlene Geld nicht erhalte. Der Richter wertete, wie zuletzt auch der Staatsanwalt, das Gesagte zugunsten des Angeklagten als Unmutsäußerung nach wechselseitigen Beschimpfungen.

Schon einmal ist der Mann in der Vergangenheit am Landesgericht verurteilt worden, weil er als vermeintliches Diebstahlsopfer seiner Schwester sie und andere Menschen telefonisch und schriftlich belästigt hat. Damals kam er mit einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen davon. Im nunmehrigen Strafprozess sagte der Rückfalltäter, „ich bin fertig, ich kann nicht mehr, ich habe alles geschrieben“.

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