In Feldkirch musste sich eine 32-jährige Frau wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Sie war mit der neuen Freundin ihres Ex-Freundes in Streit geraten und hatte diese geschubst und mit den Fäusten attackiert. Die Folge: eine Handverletzung und eine Schädelprellung. Weil die Angreiferin unbescholten und einsichtig war, darüber hinaus 200 Euro Teilschmerzengeld anerkennt, kommt sie mit einer Diversion und insgesamt 900 Euro Kosten davon. Im Zivilrechtsweg kommen allerdings vermutlich weitere Forderungen auf sie zu.
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