Elf Millionen falsch deklarierte Eier hat ein steirischer Eierproduzent laut Anklage in den Jahren 2010 und 2011 unters Volk gebracht. Er wies am Mittwoch jedoch alle Vorwürfe von sich. Sollte keine weiteren Beweisanträge gestellt werden, könnte noch am Mittwoch ein Urteil ergehen. Im Fall einer Verurteilung droht dem Mann eine mehrjährige Haftstrafe. Der Prozess gegen den Eierproduzenten, der sich mit Unterbrechungen seit April 2012 in U-Haft befindet, hatte vor einer Woche begonnen.
Eier wurden falsch deklariert
Im Vorjahr, höchstwahrscheinlich um Ostern, soll der Steirer, der einen großen Legehennenbetrieb im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld führte, auch Eier aus einem wegen Salmonellenbefalls gesperrten Betrieb verkauft haben. Eier mit falschen Haltbarkeitsdaten soll er ebenso an die Kunden gebracht haben wie 80.000 zu Unrecht als “Bio”-Produkte gekennzeichnete Eier. Motiv laut Staatsanwaltschaft: Ein geringes Einkommen und mehr als eine Million Schulden.
Andere Eierproduzenten deckten den Betrug auf
Aufgeflogen ist der groß angelegte Betrug durch die Anzeigen von zwei anderen heimischen Eierproduzenten. Der Steirer (verteidigt vom Wiener Anwalt Elmar Kresbach) hatte nämlich die billig zugekauften Eier mit deren Erzeugercodes versehen. Dabei soll ihm aber ein Fehler unterlaufen sein. Er stempelte die Eier nicht so wie die honorigen Produzenten auf der stumpfen bzw. spitzen Seite ab, sondern druckte den Stempel längsseitig auf. Auch die Anzeige eines polnischen Eierproduzenten, dem der Steirer Eier abgekauft haben, aber einen Teil des Preises schuldig geblieben sein soll, spielte mit.
In Wiener Neustadt vor Gericht
Dass der Steirer in Wiener Neustadt in U-Haft sitzt und angeklagt ist, hat damit zu tun, dass der 51-jährige an dem niederösterreichischen Gericht ein Zivilverfahren gegen einen Futtermittelhersteller angestrengt hatte. Er verlangte von diesem mehr als 700.000 Euro Entschädigung, weil geliefertes Futter zu viel Natriumchlorid enthalten hätte. Mehr als 100.000 Hennen hätten dadurch gleichzeitig Durchfall bekommen und wären in ihrer Legebereitschaft beeinträchtigt gewesen. Dieses Verfahren wurde jedoch zum Bumerang: Es wird dem Steirer jetzt als versuchter Betrug angelastet, weil in dem Zivilverfahren eine gefälschte Urkunde vorgelegt haben soll.
Am Mittwoch wurden zunächst etliche Zeugen der steirischen Landesregierung einvernommen. Zur Sprache kamen dabei die hygienischen Zustände in dem Legehennenbetrieb des Angeklagten. Man erfuhr, dass der 51-Jährige den Mist aus den Hühnerhallen einfach inmitten seines Landwirtschaftsbetriebes “mannshoch” (so ein Zeuge) ungeschützt aufgetürmt habe. “Es kam zu einer massiven Abschwemmung von Hühnergülle, das führte zum Tod von Schwärmen eingesetzter Jungfische”, steht in der Anklage. Sogar mit einem Hochdruckreiniger soll der Steirer den Stallmist in das Bachbett geleitet haben. “Ein Todesstoß für den Mikroorganismus”, meinte ein Biologe. (APA)
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