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Ehrlichkeit macht sich bezahlt – auch bei Verbrechen

Geständnisse bringen Angeklagten unter Umständen deutliche Strafmilderungen.
Geständnisse bringen Angeklagten unter Umständen deutliche Strafmilderungen. ©BilderBox
Feldkirch - Wer etwas verbrochen hat, tut gut daran, wenn er es spätestens im Prozess zugibt. Nicht selten ersparen Geständnisse in Drogenprozessen den Drogenhändler Strafen in der Größenordnung von  rund einem Jahr.

Auch bei anderen Delikten honoriert das Gesetz bestimmte Umstände als strafmildernd. Wer jung ist, besonders unbesonnen gehandelt hat oder zu einer Straftat verführt wurde, hat einen kleinen Bonus. Hat man sich beim Opfer entschuldigt oder den Schaden wieder gut macht, kann man ebenfalls auf  Milde hoffen. An die 20 Milderungsgründe sieht das Strafgesetzbuch in besonderer Weise vor.

Negatives wirkt ebenso

Wer allerdings gleich mehrere Delikte zu vertreten hat oder einschlägig vorbestraft ist, muss die Konsequenzen tragen. Besonders hart wird bestraft, wer grausam gegen ein Opfer vorgeht oder es in einen qualvollen Zustand versetzt. Auch an besonderen Erschwerungsgründen hat das Gesetz einiges zu bieten. Doch die Liste der aufgezählten Milderungsgründe ist länger.

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