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Ehemann erstochen: Wienerin wurde freigesprochen

Die Wienerin wurde freigesprochen.
Die Wienerin wurde freigesprochen. ©APA/Georg Hochmuth
Nachdem eine 38-jährige Wienerin ihren Ehemann mit einem Stich ins Herz erstochen hatte, wurde die Frau heute am Landesgericht freigesprochen.
Wienerin wegen Mordes vor Gericht

Eine 38-jährige Wienerin, die ihren Ehemann mit einem Stich ins Herz erstochen hatte, ist am Donnerstagabend am Landesgericht vom Mordvorwurf freigesprochen und nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt worden. Die Geschworenen billigten ihr einstimmig zu, in gerechtfertigter Notwehr gehandelt zu haben. "Damit gehen Sie nach Hause", meinte die vorsitzende Richterin nach der Urteilsverkündung.

38-Jährige machte Notwehr geltend

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Obwohl sich bei der Urteilsverkündung Verwandte des Getöteten und der Angeklagten im Publikum befanden und im Vorfeld - abhängig vom Verfahrensausgang - Unruhe unter den Zusehern befürchtet worden war, blieb es vollkommen ruhig. Die vorsorglich sechs abgestellten Justizwachebeamten mussten nicht einschreiten.

Die Frau - eine Buchhalterin und zweifache Mutter - hatte am 9. Februar 2019 in der ehelichen Wohnung in Liesing ihrem um zwei Jahre älteren Mann ein Steakmesser in die Brust gestochen. "Sie hat ihm das Küchenmesser gezielt und wuchtig ins Herz gerammt. Er ist kurz danach verblutet. Er hatte keine Chance", stellte Staatsanwalt Sherif Selim eingangs des Verfahrens fest. Sie sei "wütend und zornig" gewesen, meinte der Ankläger zum Motiv. Es habe eine verbale Auseinandersetzung gegeben, sie habe ein Messer aus der Küche geholt: "Sie wollte einfach Schluss machen." Der Stich sei für den 40-Jährigen - er arbeitete als DJ und Marktarbeiter und ging regelmäßig zum Kick- und Thaiboxen - "völlig überraschend" gekommen, meinte der Staatsanwalt: "Ein trainierter Kampfsportler geht nicht auf einen Menschen zu und lässt sich abstechen." Der Gerichtsmediziner hätte bei der Obduktion auch keine Abwehrspuren an der Leiche festgestellt.

Frau und Kinder haben jahrelang unter dem Familienvater gelitten

Die 38-Jährige und ihr Verteidiger Ernst Schillhammer schilderten dagegen eine Notwehr-Situation, in welcher der Frau nichts Anderes übrig geblieben sei, als sich mit dem Messer zu wehren, nachdem sie jahrelange Gewalttätigkeiten des Mannes gegen sich und ihre Kinder erduldet hätte.

"Was soll man sich noch alles gefallen lassen?", fragte Schillhammer. Die Frau und die beiden Kinder - eine 18 Jahre alte Tochter aus einer vorangegangenen Beziehung und ein zwölfjähriger ehelicher Sohn - hätten jahrelang unter dem Familienvater gelitten. Vor der Bluttat sei es zu einem Streit gekommen, der eskalierte. Der Mann sei wieder einmal im Begriff gewesen, seine Ehefrau zu verprügeln. "Da darf sie ein Messer in die Hand nehmen", bekräftigte Schillhammer.

Ehemann sei "in Kampfhaltung" gegangen

"Ich wollte ihn nicht töten", versicherte die Angeklagte. Ihr Mann habe zunächst einen Konflikt mit ihrer Tochter gehabt, als er auf diese losgehen wollte, sei sie dazwischen gegangen. Daraufhin habe er ihr gedroht, er werde ihr alle Knochen brechen. In "panischer Angst" sei sie in die Küche gelaufen. Er sei ihr gefolgt und habe ihr zugerufen, ihre Mutter werde sie nicht mehr erkennen, wenn er mit ihr "fertig" sei. Da habe sie "ein Messer genommen, um mich zu schützen". Er sei "immer aggressiver" geworden, habe sie beleidigt und beschimpft und sei "in Kampfhaltung" gegangen.

"Da muss es zum Stich gekommen sein, dass ich mich wahrscheinlich wehren wollte", gab die Frau zu Protokoll. Sie könne sich nicht erklären, "dass es (das Messer, Anm.) da (ins Herz, Anm.) rein gegangen ist." Sie habe beabsichtigt, "dass er von mir ablässt und nicht schlägt", schluchzte die 38-Jährige. Und weiter: "Ich habe nicht nachgedacht. Ich habe mich einfach nur gewehrt."

Die Frage, ob sie bemerkt habe, wo die Klinge ihren Mann traf, verneinte die Angeklagte. Sie habe dann wahrgenommen, wie der Verletzte sein T-Shirt anhob und Blut aus der Wunde drang. Dann sei der Mann auf die Knie gefallen und habe mit dem Kopf am Boden aufgeschlagen.

Mann starb mit schwerer Verletzung im Spital

In weiterer Folge habe sie ihrer Tochter zugerufen, diese solle einen Druckverband bringen, berichtete die Frau. Die 18-Jährige wusste nicht, was damit gemeint war. Darauf habe sie Rettung, Feuerwehr und Polizei verständigt und ihren am Boden liegenden Mann umgedreht: "Ich habe gesehen, wie er grau wird." Die Frau begann mit einer Herzmassage und setzte die Reanimationsmaßnahmen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte fort. Der lebensgefährlich Verletzte wurde in Spital gebracht, wo er starb.

"Das Schlimmste ist, dass mein Mann alleine gestorben ist", stellte die Frau stockend fest. Unmittelbar nach diesem Satz wurde sie von einem Weinkrampf geschüttelt. Nachdem sie noch hinzufügte, dass sie ihn geliebt habe, musste die Verhandlung für mehrere Minuten unterbrochen werden.

Bis zur Verhandlung hatte die Angeklagte in wiederholten Einvernahmen und auch bei einem am Tatort durchgeführten Lokalaugenschein bestritten, ihren Mann gestochen zu haben. Sie behauptete sinngemäß, dieser wäre ihr ins Messer gefallen. Diese Verantwortung hielt sie vor den Geschworenen nicht mehr aufrecht. Nachdem sie zu dem Steakmesser gegriffen hätte, um sich zu schützen, habe sie eine "heftige Vorbewegung, wie ich ihn wegstoßen wollte" gemacht: "Unglücklicherweise habe ich das Messer in der Hand gehabt."

Angeklagte Wienerin wollte ihren Mann nicht ins Gefängnis bringen

Auf die Frage, weshalb sie ihren gewalttätigen Mann nicht verlassen hätte, erwiderte die aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Angeklagte: "Ich komme aus einer Kultur, wo die Frau nichts wert ist. Der Mann ist dominant." Außerdem habe sie ihren Mann geliebt: "Soll ich ihn ins Gefängnis bringen? Ich liebe ihn, ich wollte ihn nicht verletzen."

Die beiden hatten 2005 geheiratet, wobei die Frau eine Tochter aus einer vorangegangenen Beziehung in die Ehe einbrachte. Ab dem ersten Tag ihrer Schwangerschaft mit dem ehelichen Sohn soll der Mann regelmäßig gewalttätig geworden sein, wobei sich die Handgreiflichkeiten gegen sie und ihre Tochter gerichtet hätten, berichtete die Angeklagte. Freunde, Behörden und Ärzte hätten die Frau zum Verlassen des Mannes bzw. zur Anzeigeerstattung aufgefordert, teilte der Verteidiger mit. Sie sei mit einem Gürtel verprügelt worden, ein Mal habe der Mann ihr das Trommelfell perforiert, ein anderes Mal den Kiefer ausgerenkt.

38-Jährige "war viel zu gut"

Die beiden Kinder der Angeklagten wurden als Zeugen befragt, der Bub ausgerechnet an seinem zwölften Geburtstag. Beide schilderten jahrelange Gewalttätigkeiten, die sie von ihrem Stiefvater bzw. Vater erlebt hätte. Die 18-Jährige erzählte, sie habe im Volksschulalter erstmals Schläge bekommen, ihr Stiefbruder mit acht. Mit dem Gürtel seien sie geschlagen worden, "wenn er (der Stiefvater, Anm.) der Meinung war, dass wir sehr schlimm waren". Der neue Mann ihrer Mutter sei unberechenbar gewesen: "Er hätte sich selber mehr unter Kontrolle haben sollen in diesem Alter." Immer, "wenn er einen Anfall hatte, ist er auf egal wen losgegangen", gab die 18-Jährige an. Ihre Mutter habe sich deswegen teilweise gar nicht mehr zu grüßen getraut.

Nach Gewalttätigkeiten sei der Stiefvater immer wieder gekommen und habe ihr versichert, dass es ihm leidtue und dass er sich ändern werde: "Er hat sich nie geändert." Die Mutter hätte keine Konsequenzen aus dem Szenario gezogen: "Sie war viel zu gut."

(APA/Red)

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