Am Landesgericht Feldkirch wurde der langjährige einstige Direktor einer Vorarlberger Musikschule und eine seiner Sekretärinnen wegen diverser Ungereimtheiten während seiner Dienstzeit schuldig gesprochen. Berufliches und Privates wurde zum Teil unzulässig vermischt. Violinen wurden beispielsweise privat verwendet, bezahlt wurden deren Reparaturen allerdings nicht aus eigener Kasse, so das Urteil. Auch Notenbücher und einige technische Geräte wie Drucker wurden nicht für die Schule sondern primär privat verwendet.
Geldstrafen für beide
Der einstige Direktor wurde zu insgesamt 6.000 Euro Strafe, 1.500 Euro davon unbedingt, verurteilt. Eine zu Unrecht erlangte Förderung in der Höhe von 2.500 Euro muss zurückbezahlt werden. Die ehemalige Sekretärin, die von den unkorrekten Vorgangsweisen wusste und diese zum Teil unterstützte, wurde zu 2.400 Euro, 600 davon unbedingt, verurteilt. Beide Beschuldigten waren sichtlich betroffen von dem Ergebnis der Verhandlung. Richter Martin Mitteregger betonte, dass die 30 Jahre Dienstzeit und der bislang tadellose Lebenswandel sehr wohl berücksichtigt wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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