Die beiden ehemaligen Geschäftspartner waren sich nach Mitteilung der Polizei wegen Geldangelegenheiten in die Haare geraten. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurde beim 34-Jährigen eine Faustfeuerwaffe sicher gestellt, für die der Mann keine Waffenbesitzkarte vorweisen konnte.
Der 34-Jährige soll seine Drohung nicht nur im Wortgefecht ausgesprochen, sondern sie wenig später am Telefon wiederholt haben. Gegenüber der Polizei gab der Mann an, er habe seinen ehemaligen Geschäftspartner mit seiner Einschüchterung dazu bringen wollen, die Geschäftsschulden zu übernehmen. Der 34-Jährige wurde wegen des Verdachts der schweren Nötigung und wegen des Vergehens nach dem Waffengesetz auf freiem Fuß angezeigt.
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