Dem Opfer übergab der Angeklagte 10.000 Euro Teilschmerzengeld und der Krankenkasse schuldet der Verurteilte 8000 Euro Behandlungskosten.
Grund für die Verurteilung war ein Streit im November vergangenen Jahres. Die beiden Männer waren einst Freunde, dann zerstritten sie sich. Auf einem Fest kam es dann zur Eskalation und der betrunkene 34-jährige Unternehmer schlug seinem ehemaligen Kumpel mit der Faust zwei Mal ins Gesicht. Die Folge: Stirnhöhle gebrochen, Nasenbeinbruch, Gehörsturz mit Tinnitus und eine schwere Beeinträchtigung des Sehvermögens. Auf dem linken Auge sieht der 35-jährige Angestellte nur mehr ein Sechstel. Dem Angeklagten tut der Vorfall sehr leid. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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