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Ehemalige Sportlerin in tödlichen Verkehrsunfall in NÖ verwickelt

37-Jähriger starb an der Unfallstelle - Lenkerin (34) war mit ihrem Auto in den Wagen des Mannes gekracht
37-Jähriger starb an der Unfallstelle - Lenkerin (34) war mit ihrem Auto in den Wagen des Mannes gekracht ©Canva / APA
Ein 37 Jahre alter Mann ist am Freitag bei einem Verkehrsunfall in Asparn, einer Katastralgemeinde von Langenrohr (Bezirk Tulln), getötet worden.

In den Unfall war Informationen der APA zufolge auch eine ehemalige Spitzensportlerin verwickelt. Laut Exekutive war die 34 Jahre alte Frau auf der B19 mit ihrem Auto in den entgegenkommenden Wagen des 37-Jährigen gekracht. Der Niederösterreicher starb noch an der Unfallstelle. Die Lenkerin hatte 0,54 Promille.

Burger outet sich als Unfalllenkerin

Die Landespolizeidirektion bestätigte diesbezügliche Medienberichte, der ÖFB übermittelte am Freitagabend ein Statement im Namen der Ex-Nationalteamspielerin Nina Burger. "Ich kann keine Worte finden, die mein Bedauern darüber ausdrücken, was heute passiert ist. Alle meine Gedanken sind bei den Hinterbliebenen. Was sie jetzt durchleiden müssen, ist nur schwer vorstellbar und kaum zu ertragen", wurde Burger zitiert.

Nina Burger (C) APA

Der Fußball-Verband gab an, Burger jegliche Unterstützung "in der Bewältigung dieser schweren Situation zugesichert" zu haben und bat, die Privatsphäre zu respektieren.

Die 34-Jährige aus dem Bezirk Tulln dürfte kurz vor 5.30 Uhr mit dem Kfz nach rechts auf das Bankett abgekommen sein. Gleich darauf soll die Einheimische den Pkw nach links ausgelenkt haben und mit dem entgegenkommenden Auto kollidiert sein, berichtete die Landespolizeidirektion Niederösterreich in einer Aussendung. Die Frau erlitt Verletzungen und wurde in das Universitätsklinikum Tulln gebracht.

Innenministerium hält sich bedeckt

Bei der 34-Jährigen handelt es sich "um eine Bedienstete des Innenministeriums", teilte ein Ressortsprecher auf APA-Anfrage mit. "Personenbezogene Details können im Hinblick auf datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht genannt werden", hieß es seitens des Innenministeriums weiter.

Zunächst werde "der Ausgang des strafgerichtlichen Verfahrens abgewartet", wurde betont. "Nach der gerichtlichen Behandlung wird der Sachverhalt von dem hierfür im BMI zuständigen Referat dienstrechtlich geprüft und beurteilt. Dem Ausgang dieser Beurteilung zufolge erfolgen alle weiteren Schritte im Sinne des Beamtendienstrechtsgesetzes."

(APA)

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