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Ehefrau mit Messer verletzt

Es ist fünf Uhr morgens, als der 57-jährige arbeitslose Serbe im Ehebett seine Frau zu Zärtlichkeiten drängt. Doch die will ihre Ruhe. Es kommt zum Streit in der Dornbirner Wohnung.

Die beiden verlassen das Bett, dann rastet der Mann aus. Wutentbrannt rammt er dem 52-jährigen Opfer ein Küchenmesser mit einer 15 Zentimeter langen Klinge in den Brustkorb. Die Frau verliert drei Liter Blut. Der Angeklagte schneidet ihr mehrfach in den Arm, beißt und würgt sie, danach verständigt er die Rettung.

Keine Mordanklage

Die Staatsanwaltschaft sah den Fall zunächst unter dem Aspekt, dass der Gewalttäter seine Frau töten wollte. Die Tatsache, dass den Mann wohl im letzten Moment das schlechte Gewissen packte, ersparte dem Arbeitslosen jedoch den Mordprozess und somit ein Schwurgericht.

Stattdessen lautete die Anklage von Staatsanwalt Karl Wild nun auf absichtlich schwere Körperverletzung. Dass es der Mann drauf angelegt hatte, die Frau zumindest schwer zu verletzen, beweist das medizinische Gutachten. Einer der zwei Stiche drang bis zum Rand des rechten Herzbeutels.

Rettung verständigt

Dass die Frau damals im März in ihrer gemeinsamen Wohnung die Messerattacke überlebte, hat sie zu einem guten Teil dem schlechten Gewissen ihres Mannes zu verdanken. “ Unmittelbar nach der Tat packte ihn die Reue“ , so Verteidiger Nicolas Stieger.

Der Serbe brachte der Schwerstverletzten ein Glas Wasser und eine Zigarette. Dann wartete er gemeinsam mit ihr auf die von ihm verständigte Rettung. Für die absichtlich schwere Körperverletzung verurteilte Richter Peter Mück den Mann zu drei Jahren Haft. Noch dazu wurde eine noch offene Bewährungsstrafe von vier Monaten aus einer früheren Verurteilung widerrufen.

Schweigend verfolgte die Ehefrau den Prozess, aussagen wollte sie nicht mehr. Weinend erbat sich der 57-jährige Verurteilte Bedenkzeit.

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