Egger bezog sich damit auf das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs, das einer Kärntner Familie die Lebenshaltungskosten für ein Kind zuspricht, das nach einer Fehldiagnose behindert zur Welt kam.
Eine derartige Rechtsauffassung steht völlig abseits unseres ethischen Grundkonsenses in der Gesellschaft und ist eine äußerst fragwürdige Diskriminierung behinderten Lebens. Wie weit sind wir in unserem Rechtsstaat gekommen, wenn Oberste Gerichte eine Wertung über Ausprägungen des menschlichen Lebens vornehmen, erklärt der FP-Landeschef.
In dieser Frage sei der österreichische Gesetzgeber aufgerufen, eine klare Entscheidung zu Gunsten des Wertes des Lebens abzugeben und Entwicklungen, die eine Zweiklassenbetrachtung von menschlichem Leben das Wort reden, nicht zu akzeptieren. Es geht dabei nicht darum, Fehler bei der Geburtshilfe straffrei zu stellen. Vielmehr muss klargestellt werden, dass die Tatsache einer Geburt nicht als Schadensfall zu sehen ist, betont Egger.
Der FP-Landesobmann weist in diesem Zusammenhang auf eine entsprechende Initiative des freiheitlichen Parlamentsklubs hin. Im Rechtsausschuss wurde der Antrag allerdings vertagt. Klare Ablehnung kam dabei einmal mehr von den Grünen, deren Haltung zum menschlichen Leben ja spätestens seit deren Forderung nach Abtreibung auf Krankenschein allen bekannt sein dürfte. (Quelle: Aussendung Dieter Egger)
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