Der Gesetzes-Entwurf liegt bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung auf und ist im Internet auf www.vorarlberg.at abrufbar. Während dieser Frist kann jeder Landesbürger Änderungsvorschläge erstatten.
Zweck und Ziel der Gesetzesänderung ist vor allem die Ausführung der Grundsatzbestimmungen des Bundes, die in Umsetzung der geänderten Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie ergangen sind. Es geht dabei um die rechtliche und organisatorische Entflechtung von Netzbetreibern, die zu einem vertikal integrierten Unternehmen gehören (Sicherstellung der Unabhängigkeit von Netzbetreibern). Weiters werden jene Grundsatzbestimmungen ausgeführt, die vom Bundesgesetzgeber im Hinblick auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 10. März 2004, G 140, 141/03 (Aufhebung von Teilen des Verrechnungsstellengesetzes) erlassen wurden.
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