Spindelegger solle erst Details auf den Tisch legen, dann werde man prüfen. Nur müsse man auch zwangsläufig die Frage stellen, ob es auch in die umgekehrte Richtung ein Durchgriffsrecht gebe, erklärte Wallner in den Freitagsausgabe der “Vorarlberger Nachrichten”. “Umgekehrt ist das mindestens so wichtig. Mindestens! Denn die Gefahr, dass auf Bundesebene etwas schief läuft, ist wesentlich größer”, so der Vorarlberger Landeshauptmann.
Durchgriffsrecht bei Verstößen
Spindelegger will bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex der ÖVP Konsequenzen “bis hin zum Parteiausschluss” setzen: “Das werden wir bei nächster Gelegenheit statutarisch auch so festhalten.” Damit soll offenbar eine Wiederholung des Falls Martinz verhindert werden, der trotz schwerer Vorwürfe und Anklage erst nach einem Geständnis des mitangeklagten Steuerberaters Dietrich Birnbacher abtrat. Zur Änderung des Parteistatuts ist ein Parteitag nötig.
Ablehnung und Zustimmung bei Durchgriffsrecht
Der Vorschlag von ÖVP-Chef Michael Spindelegger nach einem verstärkten Durchgriffsrecht auf die Landespartei bei etwaigen Verfehlungen stößt bei den Chefs der Landesparteien auf unterschiedliche Reaktionen. Während die Obmänner der Salzburger und Burgenländischen ÖVP ihr Nein deponierten, kann sich Oberösterreichs ÖVP-Chef Josef Pühringer – wie auch die Landes-Chefs von Wien, Tirol und Kärnten ein Durchgriffsrecht sehr wohl vorstellen.
(APA)
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