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Durch Formfehler Erbe verloren

Weil ein Richter vergaß, eine Unterschrift einzuholen, ist das Testament, in dem die 64-jährige Elisabeth Greif als Erbin eingesetzt wurde, ungültig.

“Ich habe mein Leben lang gearbeitet, habe mir nie etwas zuschulden kommen lassen. Ich weiß nicht, warum mir das passieren musste”, sagt Elisabeth Greif kopfschüttelnd. Die 64-jährige Lauteracherin ist vor einer Woche in eine neue Wohnung gezogen, bis dahin hat sie mit ihrem Mann Willi in einem großen Haus in Dornbirn gelebt. “Willi und ich haben es dort seelisch nicht mehr ausgehalten. Er hatte letztes Jahr einen Gehirnschlag durch die ganzen Belastungen. Und das alles wegen einer vergessenen Unterschrift auf einem Testament”, schildert die 64-Jährige kopfschüttelnd.

Zehn Jahre gepflegt

Elisabeth Greif hat seit dem Jahr 1995 gemeinsam mit ihrem Mann Willi zehn Jahre lang einen Kranken gepflegt, der seit einem Unfall behindert war und von einem Sachwalter betreut wurde. “Ich habe den Herbert kennengelernt, als ich ihn als Pflegekraft auf einer Kur begleitet habe, danach hat er mich gefragt, ob ich ihn nicht ständig betreuen könnte, er war sehr einsam, sein einziger Sohn hat ihn fast nie besucht. Deswegen sind mein Mann und ich dann in Abstimmung mit dem Sachwalter in sein Dornbirner Haus eingezogen. Die Miete hat man mir vom Lohn abgezogen, insgesamt hab ich damals 5000 Schilling monatlich für die Pflege bekommen”, schildert die Lauteracherin den “VN”. Die Greifs renovieren eigenhändig das heruntergekommene Haus, verzichten jahrelang auf Urlaub, pflegen Herbert H. aufopfernd. “Der Herbert war für uns ein Familienmitglied, wir haben ihn auch bei Familienbesuchen und Kurzurlauben mitgenommen, er hat einfach dazugehört”, so die 64-Jährige.

Aus Dankbarkeit will Herbert H., dem Ehepaar sein Haus vererben, lässt ein Testament vom Gericht aufsetzen, alles scheint geregelt. “Das Haus sollte meine Altersvorsorge sein, der Herbert wollte das so. Aus dem Grund habe ich mich auch mit dem geringen Einkommen abgefunden, für die Rente konnte ich mit 5000 Schilling kaum vorsorgen”, schildert Elisabeth Greif. Lohnerhöhungen wurden vom Sachwalter mit dem Argument verwehrt, dass sie schließlich einmal dass Haus erben werde. Doch alles kommt anders. Nach dem Tod von Herbert H. im vergangenen Jahr stellt sich heraus, dass das Gericht einen Fehler gemacht hat. Der zuständige Richter hat offenbar vergessen, eine Rechtspraktikantin als vierte Person auf dem Testament unterschreiben zu lassen. Eine einzige fehlende Unterschrift besiegelt das Schicksal der Familie Greif.

Vom Landesgericht Feldkirch wird schließlich entschieden: Das Testament ist ungültig. Das Haus geht an den einzigen Sohn, der in der Schweiz lebt. Für Elisabeth Greif bleibt nichts, nur der Gerichtsweg.

“Das Gericht hat den Fehler eingestanden, im Wege des Amtshaftungsverfahrens steht meiner Mandantin eine Entschädigung der Republik Österreich zu, man lässt Frau Greif bis jetzt jedoch völlig im Stich”, schildert die Bregenzer Rechtsanwältin Mag. Gabriele Pfandlsteiner. Man habe ihrer Mandantin lediglich 33.000 Euro Entschädigungssumme angeboten, die Summe stehe in keinem Verhältnis zum Wert des Hauses, würde allerdings gerade einmal die bisher entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten abdecken, für Frau Greif bliebe fast nichts übrig. Die Finanzprokuratur in Wien, zuständig für derartige Entschädigungsleistungen, beharre jedoch auf der Summe von 33.000 Euro als letztes Angebot. Die “VN” fragen in Wien nach, der zuständige Sachbearbeiter ist im Urlaub, jemand anderer könne zum vorliegenden Fall leider nichts sagen, heißt es. Elisabeth Greif hat bisher durch den Rechtsstreit immense Kosten angehäuft, die sie kaum bezahlen kann. Trotzdem pflegt sie die Grabstelle von Herbert H., sorgt dafür, dass frische Blumen auf dem Grab sind: “Das bin ich dem Herbert schuldig, er kann ja nichts dafür.”

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