In zwei Wochen beginnen die Castings der 16. Staffel von Deutschland sucht den Superstar im Badehaus des Hotels Kaiserstrand. Auf die Frage, in welcher Gemeinde das Casting dann jedoch genau stattfindet, würde man wohl eine für viele überraschende Antwort erhalten. Denn während das Hotel Kaiserstrand auf Lochauer Gemeindegebiet liegt, ist das Badehaus in Bregenz.
Bregenz reicht bis Lindau
Denn die Ortsgrenze geht mitten durch die Gartenanlagen des Hotels, das gesamte Seeufer bis zur deutschen Grenze ist ein Teil von Bregenz. Dies zwingt die beiden Bodenseegemeinden zur ständigen Kooperation. So zeichnete auch die Gemeinde Lochau für die Uferpromenade beim Kaiserstrand verantwortlich, obwohl sie auf Bregenzer Gemeindegebiet liegt. Für den Landungssteg und das Badehaus wiederum ist Pacht an die Republik zu zahlen, denn diese gilt als Eigentümerin der “öffentlichen Wassergüter”, wie es der Bodensee ist.
170 Jahre ohne Ufer
Dennoch, die Badestrände wie auch der Hafen von Lochau sind an sich in Bregenz. Die ungewöhnliche Gemeindegrenzen kann der Bregenzer Stadtarchivar Thomas Klagian erläutern: Schuld seien österreichische Landvermesser im 19. Jahrhundert. Seit 1602 war der Tannbach die klar von allen anerkannte Grenze zwischen Lochau und Bregenz, sei es nun unter österreichischer oder bayrischer Regentschaft.
Fischereirechte statt Gemeindegrenzen
Dies änderte sich jedoch 1857. In den Karten der kaiserlichen Kartographen reicht Bregenz erstmals bis weit in den See hinein und nimmt das Ufer für sich ein, Lochau und Hörbranz verloren ihr Ufer. Warum es zu dieser Entscheidung kam, wurde damals nicht festgehalten. Ein naheliegender Verdacht: Die Fischereirechte. Diese lagen damals bei einer einzelnen Bregenzer Familie. Und da solche Rechte damals von größerer Bedeutung waren wie die Territorialrechte der Gemeinden, wurden Fischereirechte eventuell mit Ortsgebiet gleichgesetzt.
Kuriosität auf mehreren Ebenen
Dies ist nebenbei auch eine der wenigen Gelegenheiten, in denen Österreich der Logik einer Realteilung am Bodensee folgte. Ansonsten ist Österreich seit jeher ein Anhänger der Kondomoniumstheorie, laut der nur die ufernahen Bereichen Hoheitsgewässer sind und der “Hohe See” gemeinsam verwaltete und genutzte Gewässer. In diesem Falle sind die Gemeindegrenzen von Bregenz weiter in den See reichend als die Grenzen der Republik Österreich.
Seeufer dennoch für jeden frei zugänglich
1875 wurde diese Sichtweise bestätigt. Damals entschieden die Verantwortlichen, dass die Bahntrasse der neuen Vorarlberger Bahn und die daran anschließende Halde (der ufernahe Bereich) zur Gemeinde Bregenz gehören sollen. Für die Bürger ist dies heutzutage von vernachlässigbarer Wichtigkeit. Schließlich gewährleistet der Paragraph 36 des Vorarlberger Landesstraßengesetzes über die Wegefreiheit am Bodensee, dass ein zehn Meter breiter Streifen am Ufer von Fußgängern auch ohne Einverständnis des Grundeigentümers jederzeit betreten werden darf. Und die Lochauer dürfte trösten, dass die Spitze des Pfänders im Ortsgebiet von Lochau liegt.
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