AA

Druck bei Testamentsaffäre

Menschenrechtskonvention sieht Abschluss in „schicklicher Frist“ vor. Ratz: „Da geraten wir in ein echtes Spannungsverhältnis.“
Menschenrechtskonvention sieht Abschluss in „schicklicher Frist“ vor. Ratz: „Da geraten wir in ein echtes Spannungsverhältnis.“ ©APA/ GEORG HOCHMUTH
Wien (VN-joh) - Designierter OGH-Präsident Eckart Ratz hofft auf baldigen Abschluss.

Am Donnerstag war es so weit: Bundespräsident Heinz Fischer bestellte den Vorarlberger Eckart Ratz – wie erwartet – zum Präsidenten des Obersten Gerichtshofes (OGH). Der 58-jährige Vorarlberger wird das Amt ab 1. Jänner bekleiden. Zurzeit ist er OGH-Vizepräsident. „Der OGH-Präsident ist das Gesicht der ordentlichen Gerichtsbarkeit nach außen“, beschreibt Ratz seine neue Funktion im VN-Gespräch, um gleich einzuschränken: „Er ist aber keineswegs einer, der die Gerichtsbarkeit in monokratischer Weise (allein) beeinflussen könnte.“ Hintergrund: Als oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen entscheidet der OGH grundsätzlich in Senaten mit mindestens fünf Mitgliedern. Der Präsident kann, muss aber nicht dazu gehören. Zu aktuellen laufenden Verfahren wie der Causa Grasser könne er sich nicht äußern, betont Ratz. Zur langen Dauer der Testamentsaffäre befragt, erklärt er jedoch kritisch: „Artikel 6 der Menschenrechtskonvention sieht einen Verfahrensabschluss in schicklicher Frist vor. Und da geraten wir in ein echtes Spannungsverhältnis.“

Das Vorverfahren in der Testamentsaffäre habe ungefähr zwei Jahre gedauert: „Das war eine komplexe Geschichte.“ Man habe die Möglichkeit gehabt, Teile herauszulösen und früher abzuschließen; in anderen Fällen habe das schon einmal zu einem Freispruch geführt. In der vorliegenden Causa habe man sich dazu entschlossen, „alles gemeinsam anzuklagen“. Die Gerichtsbarkeit sei erst heuer zum Fall gekommen. Die anfangs befasste Richterin wurde schwanger. Ratz: „Man muss nun schauen, dass man den neuen Richter (Andreas Posch) sich möglichst schnell einlesen lässt und vonseiten der Verwaltung alle notwendigen Mittel zur Verfügung stellt, die er braucht: Schreibkräfte, allfällige Gehilfen, etc. Aber so weit ich informiert bin, geschieht das ja ohnehin schon.“

Abschluss im kommenden Jahr

Ob es im kommenden Jahr zu einem Abschluss kommen wird? „Es schaut so aus, dass das 2012 abgehandelt werden kann. Das wird allgemein so gesehen“, erklärt Ratz. „Was die Gerichtsbarkeit anbelangt, ist derzeit zweifellos kein Verfahrensstillstand gegeben, den man schon als menschenrechtswidrig ansehen müsste.“

Zur Person

Dr. Eckart Ratz
OGH-Präsident ab 1. Jänner 2012

Geboren: 28. Juni 1953, Bregenz

Ausbildung: Matura am Jesuitengymnasium Stella Matutina in Feldkirch, Jus-Studium in Innsbruck.

Laufbahn: ab 1981 Richter, u. a. am Bezirks- und Landesgericht Feldkirch, seit 1997 OGH-Mitglied

Familie: verheiratet, zwei Kinder

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Bregenz
  • Druck bei Testamentsaffäre