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Drogensubstitution - Behandlung strikt reglementiert

Behandlung durch Gesetze und Verordnung reglementiert.
Behandlung durch Gesetze und Verordnung reglementiert.
Rund 17.000 von in Österreich insgesamt höchstens 34.000 dafür infrage kommende Opiat-Abhängige sind bereits in sogenannter Substitutionstherapie. In der EU ist der Ersatz vor allem von Heroin zum Injizieren aus illegalen Quellen durch Opioid-hältige Medikamente zur oralen Einnahme längst Behandlungsstandard.

In Österreich ist das alles strikt durch Gesetze und Verordnungen reglementiert – wie in keinem anderen Fall medizinischer Therapien. Hier eine Übersicht auf der Basis des offiziellen Handbuchs zu diesem Thema für Oberösterreich.

Das wichtigste ist das Therapieziel:

– Senkung des Mortalitätsrisikos – die Überlebenschance von Substitutionspatienten steigt gegenüber unbehandelten Opiatabhängigen auf das Drei- bis Fünffache.

– Stabilisierung des Gesundheitsstatus, Verhinderung von HIV- und Hepatitis-Infektionen.

– Möglichkeit zur sonstigen medizinischen Behandlung (körperliche und psychische Erkrankungen).

– Reduzierung von Prostitution, Reduzierung von Drogendelikt- und Beschaffungskriminalität.

– Stabilisierung der sozialen Situation (Arbeit, Wohnen).

– Reduktion des Drogenmissbrauchs.

– Abstinenz.

Grundsätzlich muss eine diagnostizierte Abhängigkeit vorliegen. Der einstellende Arzt soll für eine umfassende Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese; physisch, psychiatrisch, soziale Situation) sorgen. Es ist ja auch Ziel der Therapie, die Patienten quasi “von der Straße” in eine geregelte medizinische und soziale Betreuung zu bekommen.

Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Facharzt-Zweitmeinung (Psychiater) einzuholen. Der Patient ist umfassend aufzuklären und hat einen Behandlungsvertrag zu unterzeichnen. Die Aufnahme einer Substitutionsbehandlung ist dem Amtsarzt anzuzeigen. Die Mittel der “ersten Wahl” – Methadon und Buprenorphin – sind bei der Einstellung zu berücksichtigen. Bei Unverträglichkeit kann auch retardiertes Morphin verschrieben werden. Abgabe- und Einnahmemodalität müssen festgelegt werden.

“Die Substitution ist eine ärztliche Heilbehandlung und entspricht den Erkenntnissen und Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft”, heißt es in dem Handbuch. Das Suchtmittelgesetz und nachfolgende Verordnungen des Gesundheitsministeriums stellen die Rechtslage her.

Die Rezepte:

– Alle Rezepte auf Substitutionsmittel sind mit einer Suchtgiftvignette zu versehen.

– Die Verschreibungen müssen bis auf Ausnahmefälle auf Dauerrezept für jeweils längstens ein Monat erfolgen.

– Alle Rezepte sind vom Amtsarzt einzeln zu genehmigen.

Damit muss der Substitutionspatient auf jeden Fall ein Mal im Monat zu seinem Arzt und danach zum Amtsarzt. Es gibt also keine “unkontrollierte” Substitutionstherapie.

Regelmäßig in Kritik geraten auch die Mitgaberegelungen für die Substitutionsmittel. Doch auch das ist strikt eingeengt:

– Grundsätzlich gibt es kontrollierte Einnahme des Substitutionsmittels unter Sicht (vor allem in Apotheken).

– Bei dem Mittel Buprenorphin können bis zu sieben Tagesdosen ausgefolgt werden.

– Sonn- und Feiertage sind von der täglichen Abgabe ausgenommen.

Ausnahmen (Mitgaberegelungen, wenn eine tägliche Abgabe nicht möglich oder nicht zumutbar ist) gibt es nur, wenn kein Hinweis auf missbräuchliche Verwendung besteht – und dann bei stichhaltiger Begründung wegen Schule, Ausbildung, beruflicher Tätigkeit, Urlaubs oder Aufenthaltswechsels.

Bei Bildungsmaßnahmen bzw. beruflicher Tätigkeit kann das Substitutionsmittel Methadon für maximal sieben Tage mitgegeben werden (wenn der Patient bereits drei Monate in Behandlung ist). Auch bei retardiertem Morphin gibt es maximal eine Dosis für sieben Tage (bereits sechs Monate in Substitutionsbehandlung).

Für Urlaub ist die Mitgabe in einem Jahr für höchstens 35 Tage möglich (wenn eine kontrollierte Einnahme nicht praktikabel ist, nach sechs Monaten Therapie). Probleme haben damit zum Beispiel Pensionisten, die als Drogenpatienten – so wie andere auch – beispielsweise im Ausland “überwintern”.

Die Patienten sollten möglichst in Therapie gehalten werden. Ein Abbruch der Behandlung sollte nur die Ultima Ratio sein. Der Patient muss auch über die möglichen Konsequenzen aufgeklärt sein. Alle möglichen Verdachtsmomente sollten zwischen Arzt und Amtsarzt bzw. Apotheker jeweils diskutiert werden.

Alle Ärzte, die in der Substitutionstherapie tätig sind, müssen eine entsprechende geregelte Ausbildung absolviert haben, dann Fortbildungen absolvieren. Das gilt auch für die Amtsärzte als Kontrollinstanzen. Unterschieden wird bei der Ausbildung danach, ob die Ärzte auch Ersteinstellungen von Patienten vornehmen oder “nur” weiter behandeln.

(APA)

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