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Drogenkonsument mit 15: Mutter zeigte den Sohn an

Mutter wusste keinen anderen Ausweg, als ihren Sohn anzuzeigen.
Mutter wusste keinen anderen Ausweg, als ihren Sohn anzuzeigen. ©APA
Feldkirch - 480 Euro Geldstrafe für Jugendlichen, der Marihuana verkauft und konsumiert hatte.

Die Mutter hat ihren eigenen Sohn bei der Polizei angezeigt, offenbar aus Fürsorge, aus Sorge um ihr Kind. Denn schon mit 15 Jahren konsumierte ihr Sohn Marihuana. Der Jugendliche sei von der weichen Droge nicht losgekommen, sagte Verteidiger Manuel Dietrich. Deshalb habe sie keinen anderen Ausweg gewusst, als Anzeige zu erstatten.

Unbedingte Geldstrafe

Der inzwischen 16-jährige Angeklagte wurde gestern am Landesgericht Feldkirch wegen der Vergehen des Suchtgifthandels und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgift als Ersttäter zu einer unbedingten Geldstrafe von 480 Euro verurteilt – 120 Tagessätze zu je vier Euro. Das Urteil, das der Angeklagte aus dem Bezirk Dornbirn und dessen Eltern annahmen, ist nicht rechtskräftig. Eltern von angeklagten Minderjährigen können ebenfalls Rechtsmittel einlegen.

Er gab zu, dass er zwischen Juni und September 2012 rund 200 Gramm Marihuana verkauft hat. Mit den Verkaufserlösen hat der Lehrling seinen Drogenkonsum finanziert.

Freigesprochen wurde der Angeklagte im Zweifel mangels Beweisen vom Vorwurf, er habe Marihuana aus der Schweiz nach Vorarlberg geschmuggelt.

Die Verurteilung werde nicht im Leumundszeugnis aufscheinen, merkte Richter Othmar Kraft an. Damit werde dem Jugendlichen das berufliche Fortkommen nicht erschwert werden.

Der drogenabhängige 16-Jährige hat noch nicht entschieden, ob er einen Antrag auf Therapie satt Strafe stellen wird. Sollte er eine Entzugstherapie erfolgreich absolvieren, müsste er die Geldstrafe doch nicht bezahlen. Die unbedingte Geldstrafe würde dann in eine bedingte umgewandelt werden mit einer Probezeit von drei Jahren. Für gewöhnlich werde Therapie statt Strafe nach Haftstrafen beantragt, sagte der Richter. Auch wer eine Geldstrafe abwenden wolle, müsse sich jahrelang unter gerichtliche Kontrolle begeben. Deshalb würden Drogensüchtige in der Regel Geldstrafen lieber bezahlen.

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