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Drogengesetz: "War schon immer eine Schweinerei"

Ein Vorarlberger Richter bezeichnete Teile des Suchtmittelgesetzes als "Schweinerei".
Ein Vorarlberger Richter bezeichnete Teile des Suchtmittelgesetzes als "Schweinerei". ©Symbolbild/bilderbox.de
In einer aufsehenerregenden Urteilsbegründung bezeichnete ein Richter am Landesgericht Feldkirch letzte Woche eine Bestimmung im Suchtmittelgesetz als "Schweinerei". Wir sprachen mit "Ex und Hopp"-Obmann Bernhard Amann und Gesundheitslandesrat Christian Bernhard über Sinn und Unsinn der derzeitigen Regelung.
Bernhard Amann im Interview
„Schweinerei“: Richter kritisiert Drogengesetz

Grund für den Ausbruch war die Verurteilung eines heroinsüchigen Paars, das mit dem 25-fachen des Grenzwertes für Heroin erwischt wurde. In solchen Fällen sieht das Gesetz Strafe statt einer Drogenentzugstherapie vor. Was dem Richter offensichtlich missfiel.

“War schon immer eine Schweinerei”

Bernhard Amann, Obmann der Drogenberatungsstelle “Ex und Hopp“, stellt klar: “Das Suchtmittelgesetz war immer schon eine Schweinerei. Es ist unerträglich, was hier passiert: Dass kranke Menschen ins Gefängnis geworfen werden, ihnen nicht geholfen wird, sie kriminalisiert werden, marginalisiert werden, stigmatisiert werden.” Deswegen wünscht er sich einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik.  Worunter Amann vor allem die kontrollierte Drogenabgabe durch den Staat meint, aber auch Maßnahmen, um einen möglichst risikoarmen Konsum sicherzustellen. Am Ende sollen die Menschen selbst entscheiden, “ob sie eine Therapie, ein Freiwerden von der Sucht, anstreben.”

Bernhard: Kein “grundsätzliches Nein”

Gesundheitslandesrat Christian Bernhard kann mit dieser Fundamentalkritik nicht viel anfangen. Er spricht von “guten Erfahrungen” mit der bestehenden Regelung, diese sei unter Einbeziehung medizinischer Gesichtspunkte entstanden. Eine völlige Liberalisierung, wie Amann sich das wünscht, kann er sich nicht vorstellen. Denn durch die Liberalisierung würden Menschen gefährdet werden, die derzeit “noch nicht zum Handkuss kommen”. Als ein “grundsätzliches Nein” sei das aber nicht zu verstehen. Wenn man diesen Weg gehen will, müsse man aber klären, für welche Substanzen welche konkreten Bestimmungen gelten sollen. Hier gebe es durchaus Diskrepanzen zwichen der Akzeptanz in der Bevölkerung und dem geltenden Recht – was er insbesondere bei Cannabis immer wieder festgestellt habe.

Der Richter selbst wollte sich gegenüber VOL.AT nicht äußern. (MST)

Bernhard Amann im Interview

 

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