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Drogendealerin beraubt: Sechs Jahre Gefängnis

Raub von zwei Gramm Speed mit einem Messer: Haftstrafen zwischen zwei und sechs Jahren für vier vorbestrafte Drogenkonsumenten.
Raub von zwei Gramm Speed mit einem Messer: Haftstrafen zwischen zwei und sechs Jahren für vier vorbestrafte Drogenkonsumenten. ©VOL.AT/ Hofmeister (Themenbild)
Feldkirch - Sechs Jahre Gefängnis als Zusatzstrafe für eine Raubbeute von zwei Gramm Speed: Das Abzocken einer Drogendealerin hatte für einen nunmehr 31-jährigen Rauschgiftkonsumenten die schwerwiegendsten strafrechtlichen Folgen.

Weil der Arbeiter mit neun Vorstrafen belastet ist, hätte die Haftstrafe auch acht Jahre ausmachen können, sagte Richter Richard Gschwenter als Vorsitzender des Schöffensenats am Landesgericht Feldkirch. Denn der Strafrahmen für schweren Raub beträgt für Erwachsene fünf bis 15 Jahre Gefängnis.

Eines schweren Raubes mit einem Messer haben sich nach Ansicht des Gerichts vier vorbestrafte Drogenkonsumenten schuldig gemacht. Demnach haben die Angeklagten im Sommer 2011 in Bludenz eine Drogendealerin in deren Wohnung überfallen. Der Deutschen wurde ein Messer an den Hals gesetzt, so wurde sie zur Her­ausgabe von mindestens zwei Gramm Amphetaminen gezwungen.

Über einen fünffach vorbestraften 21-Jährigen wurde eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verhängt. Auch für den Arbeitslosen aus dem Bezirk Bludenz handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung. Auch er wurde zudem wegen Suchtgiftdelikten schuldig gesprochen.

Junge Erwachsene

Mit deutlich milderen Sanktionen kamen zwei weitere Angeklagte davon, weil sie zur Tatzeit noch junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren waren. Für sie gilt ein Strafrahmen von ein bis 15 Jahren Haft. So kam ein 18-jähriger Deutscher mit einer Vorstrafe mit einer teilbedingten Zusatzstrafe von 30 Monaten davon, wovon der unbedingte Teil zehn Monate beträgt.

Nur eine Vorstrafe konnte auch einem zur Tatzeit 19-Jährigen angerechnet werden. Der Arbeitslose wurde zu einer Zusatzstrafe von zwei Jahren Haft verurteilt und zudem in eine Anstalt für geistig abnorme und zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen. Ihm bescheinigte Gerichtspsychiater Wilhelm Jochum eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Unter Alkohol- und Drogeneinfluss sei der 21-Jährige aggressiv und gefährlich. Wohl rund zwei Jahre lang müsse er stationär in einer psychiatrischen Haftanstalt betreut werden.

Alle vier Raub-Urteile sind rechtskräftig. Das Raubopfer wurde inzwischen selbst verurteilt, im Februar am Landesgericht. Vier Jahre Gefängnis beträgt die Strafe für die 43-jährige Deutsche, die zehn Kilogramm Speed von Deutschland nach Vorarlberg geschmuggelt hatte.

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