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Drogen per Post: Strafe für Dealer reduziert

Wegen der großen Drogenmenge betrug der Strafrahmen für die Verbrechen des Suchtgifthandels bis zu 15 Jahre Haft.
Wegen der großen Drogenmenge betrug der Strafrahmen für die Verbrechen des Suchtgifthandels bis zu 15 Jahre Haft. ©AP/Symbolbild
Nun zweieinhalb statt drei Jahre Haft: Oberlandesgericht setzte Haftstrafe für Dealer herab, der sich mehrere Pakete synthetischer Drogen liefern ließ.

(Neue/Seff Dünser)

Es sei einfach, sich mit Bestellungen im Darknet aus dem Ausland Rauschgift liefern zu lassen, sagte der umfassend geständige Angeklagte. Mehrere Kilogramm an verschiedenen synthetischen Drogen ließ sich der 19-Jährige aus dem Bezirk Bludenz in zwei Jahren in Paketen aus Deutschland und Holland zu sich nach Hause liefern. Davon hat er den größten Teil verkauft und einen Teil konsumiert.

Dafür wurde der mit einer Vorstrafe belastete Untersuchungshäftling am Oberlandesgericht Innsbruck rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. In erster Instanz hatte das Landesgericht Feldkirch noch eine Haftstrafe von drei Jahren verhängt. Das Oberlandesgericht gab damit der Strafberufung des Angeklagten Folge.

Wegen der großen Drogenmenge betrug der Strafrahmen für die Verbrechen des Suchtgifthandels bis zu 15 Jahre Haft. Deswegen ist zudem Therapie statt Strafe nicht erlaubt.

Der Schuldspruch erfolgte auch wegen der Beteiligung des 19-Jährigen an einem Einbruchsdiebstahl in ein Bludenzer Sportvereinsheim. Dabei wurde Alkohol im Wert von 58 Euro erbeutet.

Nach Bestellungen im dunk­len Teil des Internets hat der Oberländer 3,6 Kilogramm der aufputschenden Drogen Speed bezogen, zudem 635 Ecstasytabletten, 150 Gramm MDMA und 150 LSD-Trips.

Paket retourniert. Aufgeflogen ist der Drogenschmuggel, als ein Paket aus Deutschland mit 500 Gramm Speed nicht beim Angeklagten zugestellt werden konnte. Fingierter Absender war ein Sportartikelhändler in einer deutschen Stadt. Das Paket wurde an ein namensgleiches Unternehmen aus einer anderen Branche in der angegebenen Stadt retourniert und dort geöffnet.

Nur das halbe Kilo Speed hätte seinem Mandanten nachgewiesen werden können, sagte Verteidiger Thomas Raneburger. Der Beschuldigte habe aber freiwillig der Polizei sein Darknet-Passwort genannt und so seinen umfangreichen Drogenhandel offengelegt.

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