Eigentlich wollte der 28-jährige Bregenzer seinem Freund nur
einen Gefallen tun, als er sich bereit erklärte für ihn den “Stoff” über
den Seeweg nach Bregenz zu transportieren. Er hatte Pech, die Sache flog
auf .
Es war August, der junge Mann hatte Urlaub und war täglich mit einem
geliehenen Wasserskiboot auf dem Bodensee unterwegs. Eines Tages bat ihn
ein Bekannter, ob er ihn nicht in Rorschach abholen könnte. Dass der
Kollege Gefallen an diversen Suchtgiften fand, war ihm bekannt. Ob der
Beschuldigte allerdings auch wusste, dass an diesem Tag fast fünf Kilogramm
Marihuana über den See geschmuggelt werden sollten, darüber gabs im Prozess
die unterschiedlichsten Aussagen
In Rohrschach ist dann jedenfalls der Freund mit einer vollgepackten
Wasserskitasche zugestiegen. Er wurde übrigens wegen diverser
Suchtgiftdelikte zu zweieinhalb Jahren verurteilt. “Dass die Tasche voll
mit Gras war habe ich erst viel später bemerkt” der Beschuldigte.
Schmuggelfahrt geplant
Verteidiger Andreas Brandtner stellte in Frage ob man seinem Mandanten
überhaupt Schmuggel vorwerfen könne, da er erst vor dem Bregenzer Hafen vom
tatsächlichen Inhalt der Tasche erfahren habe. Staatsanwalt Heinz Rusch
machte auf die Angaben des Inhaftierten vor dem Untersuchungsrichter
aufmerksam. Dort hatte der Mann angegeben, eine Schmuggelfahrt sei bereits
lange vorher ausgemacht gewesen. Der Schöffensenat glaubte dem
Beschuldigten zwar, dass er nicht die exakte Menge kannte, dass er aber mit
einer größeren Menge rechnete und diese schlussendlich auch transportierte.
Sogar mit seinem Pkw vom Hafen bis zur Wohnung des Freundes.
So verurteilte
ihn der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Wilfried Marte zu acht
Monaten bedingt und 60.000 Schilling Geldstrafe. Weit schlimmer dürften für
den 28-Jährigen allerdings die “begleitenden” Umstände der Verurteilung
sein.
Er ist gelernter Kaufmann und hatte bisher eine Top-Position in der
Privatwirtschaft inne. Nimmt man ihm nun im Zuge der Verurteilung im
Verwaltungsweg Führerschein und Pass sieht er beruflich düsteren Zeiten
entgegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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