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Dritter Tag des BUWOG-Prozesses: Grassers Anwalt präsentiert Zeugen, Daten, Fakten

Grassers Anwalt geht gegen die Anklage vor.
Grassers Anwalt geht gegen die Anklage vor. ©APA
Grassers Anwalt Norbert Wess versuchte am dritten Tag des Untreueprozesses gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser die Anklage der Staatsanwaltschaft zu zerlegen. Er ortete falsche Zitate und Quellenangaben in der Anklageschrift.
Zweiter Tag des BUWOG-Prozess

Mit Verweis auf die Entscheidung des Oberlandesgericht Wien vom April 2017, das die Anklage als Instanz geprüft hatte, ortete Grassers Anwalt einzelne falsche Zitate und Quellenangaben in der 825 Seiten umfassenden Anklageschrift. Zur Eröffnung seines ganztägigen Plädoyers unterstellte er den gestrigen Ausführungen der Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine “politische Show”, wie er sie in seinen 15 Berufsjahren noch nicht erlebt habe. Er warf der Anklage vor, mit den Schlagwörtern “Geld, Gier, Geheimnisse” zu agieren und meinte dann, die Verteidigung präsentiere “Zeugen, Daten, Fakten”.

Wess verteidigt sein Vorgehen im Grasser-Prozess

Er verteidigte die Vorgehensweise seiner Anwaltskollegen, Richterin Marion Hohenecker mit Befangenheitsanträgen einzudecken. Es sei eben die Berufspflicht eines Verteidigers die Rechte der Angeklagten zu wahren. Hier würden schließlich die besten Anwälte für Strafrecht in Österreich im Verhandlungssaal sitzen. “Das sind keine Störgeräusche”, so Wess, nachdem genau das gestern die Anklagebehörde behauptet hatte.

Grasser seit beruflich ruiniert

Sein Mandant Grasser sei einer “medienrechtlichen Vorverurteilung ausgesetzt gewesen, die seinesgleichen sucht”, so Wess Richtung Schöffensenat. Und er ergänzt: “Mein Mandant ist beruflich ruiniert, Operation gelungen, Patient tot.” Wess erinnerte an die Hausdurchsuchung bei Grasser, bei der sich Anwalt Manfred Ainedter durch “grinsende” Fotografen und Ermittler kämpfen musste, da die Staatsanwaltschaft die Hausdurchsuchung “angekündigt” habe.

Wess wies auf gescheiterte Verfahren gegen Grasser hin

Überraschenderweise nutzte Wess sein Plädoyer heute auch dazu, um auf all die Verfahren hinzuweisen, die gegen Grasser geführt, aber eingestellt worden waren. Dies reicht vom Börsengang der Österreichischen Post, über Vorwürfe im Zusammenhang mit Novomatic und Telekom bis zum Verkauf des Dorotheums. Breiten Raum widmete Wess der Beschäftigung von Lehman Brothers als Investmentbanker bei der Buwog-Privatisierung – was allerdings gar nicht angeklagt und daher kein Teil des Verfahrens ist. Das OLG Wien hatte diesen ursprünglichen Anklagevorwurf eingestellt.

Sitzordnung im Schwurgerichtssaal von Grasser-Anwalt kritisiert

Kritik von Wess gab es einmal mehr an der Sitzordnung im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts. “Vielleicht sitzen Sie auch mal hier unten, im Schützengraben”, sagte er zu den Schöffen mit Verweis auf die Angeklagten. Die Verteidiger monieren, dass die Angeklagten am tiefsten Punkt des Gerichtssaales sitzen müssten.

Anklageschrift von Staatsanwälten bereits 2016 verfasst

Wess kritisierte sowohl die Anklage als auch Teile der ursprünglichen Anklageschrift, die vom Oberlandesgericht Wien aufgehoben oder zu Ermittlungen zurückverwiesen wurden – also gar nicht angeklagt sind. Der Hintergrund: Die Anklageschrift wurde von den Staatsanwälten bereits im Juli 2016 verfasst, einige Angeklagte haben dagegen Einsprüche eingelegt. Die Prüfung durch das Oberlandesgericht Wien (OLG) hatte dann zu einer rechtskräftigen Anklage im April 2017 geführt, aufgrund derer nun Grasser und 13 weitere Angeklagten im Prozess sitzen.

Das OLG Wien hatte von vier angeklagten Bereichen zwei genehmigt, nämlich die Schmiergeld- und Untreue-Vorwürfe bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog u.a.) und bei der Einmietung der Finanz ins Linzer Terminal Tower-Bürohaus. Ein weiterer ursprünglicher Vorwurf betreffend der Vergabe der Durchführung der Buwog-Privatisierung an die Investmentbank Lehman Brothers, wurde vom OLG ganz gekippt. Ein vierter ursprünglicher Anklagevorwurf betreffend der mangelnden Erlösmaximierung für die Republik bei der Privatisierung der Bundeswohnungen wurde vom OLG Wien zurückverwiesen – für weitere Ermittlungen.

Finanzprokuratur von Wess heftig angegriffen

Wess nahm nun in seinem Plädoyer zu den seiner Ansicht nach falschen Darstellungen in der Anklageschrift der WKStA Stellung – unabhängig davon, ob es sich um Teile der rechtskräftigen Anklage, oder um Teile der ursprünglichen aber abgelehnten bzw. zurückverwiesenen Anklage handelte. Zur Lehman-Vergabe und zur Rolle von Grassers früherem Mitarbeiter Michael Ramprecht breitete Wess sich ausführlich aus. Ramprecht sei “völlig unglaubwürdig”, sagte Wess.

Auch die Finanzprokuratur, die sich als Privatbeteiligte dem Prozess angeschlossen hat, bekam ihr Fett ab. Wess sinnierte über ihre Forderung nach den 9,6 Mio. Euro, die bei der Buwog-Privatisierung geheim an Peter Hochegger und Walter Meischberger geflossen waren. “Wenn das Geld wirklich – und wir bestreiten das massiv – aus einer allfälligen Korruptionshandlung herrühren würde, dann wäre das Zivilgeschäft nichtig, dann ist eine Rückabwicklung vorzunehmen, der gesamte Buwog-Verkauf rückabzuwickeln, wenn Sie das weiter für sich reklamieren würden, liebe Finanzprokuratur, dann brauchen Sie einen guten Strafverteidiger, dann begehen Sie Geldwäsche.”

Vorwurf der Untreue gegen Grasser für Anwalt Wess “Vollholler”

Auch der laut Anklage “gemeinschaftliche Tatplan” von Grasser, Meischberger, Hochegger und Ernst Plech, sich in Grassers Amtszeit bei Privatisierungen und anderen Amtshandlungen des Finanzministers zu bereichern, wird vom Anwalt zurückgewiesen. Willibald Berner hatte ausgesagt, er sei von Hochegger informiert worden, dass ein kleiner Kreis von Persönlichkeiten der FPÖ – einerseits um Grasser, andererseits um den damaligen FPÖ-Chef und Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider – sich bei diversen Privatisierungsprojekten bereichern wolle. Wess stellte die Aussage von Berner, damals Kabinettschef von Verkehrsminister Michael Schmid (FPÖ), als unglaubwürdig dar. Er führte dazu eine Aussage des – mitangeklagten – Hochegger an, der Berner in einer Einvernahme als “Schlitzohr” bezeichnet habe.

Nach der Mittagspause setzte Wess sein Plädoyer mit neuen Vorwürfen fort: “Ich halte es für einen Vollholler, dass Grasser vorgeworfen wird, 9,6 Mio. Euro gegenüber dem Bund einbehalten zu haben und Untreue gegenüber der Immofinanz zu begangen zu haben”, wandte er sich gegen den seiner Ansicht nach “doppelten” Vorwurf.

Dass Grasser alles daran gesetzt habe, dass es beim Buwog-Verkauf zu einer zweiten Bieterrunde kommt, damit dann der “richtige” Bieter den Zuschlag erhält und Schmiergeld fließt, wies Wess heute ebenfalls zurück. Grasser habe sich hier auf seine Berater verlassen. Und im übrigen gebe es überhaupt kein Indiz dafür, dass der entscheidende Tipp, wie viel die Immofinanz bieten muss um den Buwog-Zuschlag zu erhalten, von Grasser komme.

Streit um belastendes E-Mail von Toifl

Der Verteidiger des mitangeklagten Gerald Toifl, der früher selber Anwalt war und Walter Meischberger vertreten hatte, beantragte am Donnerstag die Beseitigung eines von der Staatsanwaltschaft gestern präsentierten E-Mails seines Mandanten, das auch in der Anklageschrift zitiert ist. Hinsichtlich dieser Unterlage bestehe ein Beweisverwertungsverbot, so der Verteidiger. Staatsanwalt Alexander Marchart konterte, die rechtlichen Ausführungen des Anwalts träfen auf diesen Fall nicht zu. Es gehe hier um Toifls eigene Worte, die er sich auch vorhalten lassen müsse, weil er dringend tatverdächtig sei.

Es geht um das E-Mail von Toifl, das dieser – damals Anwalt von Meischberger – am 19. September 2009 an seinen Kanzleikollegen schrieb. Zuvor war ein Artikel des Journalisten Ashwien Sankholkar im Magazin “Format” über den Korruptionsverdacht bei der Buwog-Privatisierung erschienen. Toifl schrieb: “Habe do auf fr nacht mit meischberger (ex-fpoe) und grasser verbracht, ergebnis war selbstanzeige fuer meischi……hintergrund ist top-story im format dieser woche, dazu wuerde ich zum kauf buwog gerne auch deine strafrechtliche meinung wissen, lies die mal die geschichte vom sankholkar, sie stimmt, betrug, amtsmissbrauch, untreue, eigene straftatbestaende im vergabeverfahren? da rollt einiges auf uns zu….”

Grasser sei nur oberflächlich eingebunden gewesen

Dass der Baukonzern Porr in einer Aktennotiz festgehalten hat, dass es die Möglichkeit gibt, mit einer “700.000-Euro-Zahlung an die Finanz bzw. allenfalls namhaft gemachte Dritte” das Finanzministerium zur Einmietung von Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower zu bewegen, ist für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser kein Hinweis auf eine Bestechung, sondern durchaus branchenüblich. Dies führte Grasser-Anwalt Norbert Wess heute, Donnerstagnachmittag, bei seinem Eröffnungsplädoyer im Untreueprozess gegen Grasser und andere in der Causa Buwog und Linzer Terminal Tower aus. Die genannten 700.000 Euro seien in Wirklichkeit für Zusatzleistungen der Finanzbehörden bestimmt gewesen, wie etwa ein neues Zutrittssystem. Des weiteren betonte Wess, dass Grasser in den Notizen der Porr mit keinem Wort vorkomme. Das gleiche gelte auch für das Wort “Bestechung”.

Grasser habe auch nicht die Einmietung der Finanzbeamten in das Linzer Bürohaus gestoppt, weil zuerst kein Schmiergeld geflossen sei, wie von der Korruptionsstaatsanwaltschaft behauptet wird. Denn Grasser sei überhaupt nur oberflächlich eingebunden gewesen. Gleichzeitig habe er sich aber dafür eingesetzt, dass der Mietpreis gedrückt und die Interessen der Mitarbeiter bei der Übersiedlung besonders berücksichtigt werden.

Anklage: 200.000 Euro an Grasser und seine Freunde

Laut Anklage sollen letztendlich 200.000 Euro an Grasser und seine damaligen Freunde Ernst Karl Plech, Walter Meischberger und Peter Hochegger geflossen sein. Die Verteidigung bestreitet, dass es sich bei den 200.000 Euro, die letztlich an die Astropolis-Firma von Peter Hochegger auf Zypern geflossen waren, um Schmiergeld für eine Grasser-Entscheidung handle. Laut Anklage gab es erst nach der Vereinbarung der Schmiergeldzahlung ein Grünes Licht vonseiten Grassers für die Einmietung in den Terminal Tower.

Hochegger hatte im parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss geschildert, dass er der Abwicklung einer 200.000-Euro Provision Meischbergers von der Porr Solutions beim Terminal Tower über seine zypriotische Gesellschaft Astropolis zugestimmt habe – “mein Fehler”, räumte er ein. Das Geld sei – nach Abzug von zehn Prozent für ihn – über die Omega-Gesellschaft weiter nach Liechtenstein geflossen.
APA/Red.
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