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Dritter Platz auf Stimmzettel soll frei bleiben

Weder FPÖ noch BZÖ sollen bei der Nationalratswahl am 1. Oktober den dritten Listenplatz hinter ÖVP und SPÖ erhalten.

Die „Kleine Zeitung“ bezog sich dabei auf das Gutachten des Linzer Verfassungsrechtlers Johannes Hengstschläger, das dieser für das Innenministerium erstellt hatte. Der dritte Platz würde demnach freibleiben. Die Bundeswahlbehörde wird am Mittwoch über die Empfehlung des Gutachters entscheiden, dem BZÖ Platz fünf hinter den Grünen und der FPÖ Rang sechs zuzuteilen.

Auf das Hengstschläger-Gutachten und die Zustimmung der Wahlexperten des eigenen Ressorts habe sich Innenministerin Liese Prokop (V) auch gestützt, als sie es als Grundlage für die Entscheidung nahm, dem BZÖ statt der FPÖ den Sitz in der Bundeswahlbehörde zuzuerkennen. Prokop wollte dies aber nicht als Präjudiz dafür verstanden wissen, dass die Besetzung der Behörde eine Vorentscheidung über die Vergabe der Listenplätze sei.

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