Am Landesgericht Feldkirch wurde eine 31-jährige Unterländerin wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Frau hatte ein halbes Jahr bei einer großen, äußerst erfolgreichen Maschinenbaufirma im Kanton St.Gallen gearbeitet und war dort unter anderem für Rechnungskontrollen zuständig. Weil der Betrieb so gut lief, konnte man offenbar nicht Kontrolleure auch noch kontrollieren und so nutzte die Frau die Gunst der Stunde und schlug zu.
Geld auf eigenes Konto
Die Betrügerin stellte zwischen 30 und 40 Rechnungen her, „kontrollierte“ sie und überwies die „geschuldete“ Summe. Allerdings an keine Gläubiger, sondern auf ihr eigenes Konto. Wo das Geld hinverschwunden ist, bleibt ein Rätsel. Nachweisen lässt sich nicht allzu viel, jedenfalls kann nicht drauf zugegriffen werden. Da die Frau eine Ausbildung begonnen hat und selbst nach Abschluss derselben kaum viel verdienen wird, stehen die Chancen auf Rückerlangung der 100.000 Euro schlecht. Das Urteil ist rechtskräftig.
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