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Drei Tipps vom Profi: So gelingt die Arbeitnehmerveranlagung

Eva-Maria Düringer ist zuständig für das Thema Steuerrecht bei der Arbeiterkammer Vorarlberg. Sie weiß, worauf bei der Arbeitnehmerveranlagung geachtet werden muss.

Bis zum 29. Februar haben die Arbeitergeber noch Zeit die restlichen Lohnzettel einzureichen. Danach fällt offiziell der Startschuss für die umgangssprachlich genannten Steuerausgleiche.

Eva-Maria Düringer ist bei der AK Vorarlberg zuständig für Steuerrecht und spürt dies bereits jetzt. Ihr Kalender ist voll mit Terminen. Sie weiß, worauf besonders geachtet werden muss.

1.Organisation ist das A und O

"Es heißt nicht um sonst 'Organisation ist das halbe Leben'", sagt Düringer im Interview. Bevor der Steuerausgleich angegangen wird, sollten bereits alle Belege sortiert und zurechtgelegt werden.

2. Bis in die erste Märzwoche warten

2020 ist ein Schaltjahr. Das bedeutet der 29. Februar fällt auf einen Samstag. Somit kann es passieren, dass manche Lohnzettel erst nach dem 1. März beim Finanzamt eintreffen.

3. Nicht vom neuen Design verunsichern lassen

FinanzOnline hat ein neues Design. Es soll sich so besser an jede einzelne Person anpassen. Dies kann zwar viele Vorteile mit sich bringen, verunsichert aber auch den ein oder anderen. Deshalb nicht verzagen, sondern sich langsam herantasten.

Das sind lediglich drei kurze Tipps, welche vor der Arbeitnehmerveranlagung beachtet werden sollen. Mehr zum Thema Steuern erfahren sie bei den Talks mit Eva-Maria Düringer bei VOL.AT ab der zweiten März-Woche.

(VOL.AT)

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