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Drei Schuldsprüche nach Attacke auf Tiroler Asylheim

22-Jähriger wegen gefährlicher Drohung verurteilt - Urteil nicht rechtskräftig.
22-Jähriger wegen gefährlicher Drohung verurteilt - Urteil nicht rechtskräftig. ©VOL.AT/Symbolbild
Nach dem Angriff auf das Flüchtlingsheim am Bürglkopf in Fieberbrunn in Tirol im Oktober 2014 sind am Dienstag drei Angeklagte im Alter von 17, 18 und 22 Jahren wegen gefährlicher Drohung am Landesgericht Innsbruck zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Verfahren gegen einen vierten Beschuldigten war zuvor bereits diversionell erledigt worden. Das Urteil war nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der erstangeklagte 22-Jährige wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 480 Euro, die Hälfte davon bedingt, verurteilt. Seine beiden Mitangeklagten bekamen Geldstrafen in der Höhe von 320 Euro und 240 Euro auferlegt. “Ich habe Sie verurteilt, weil Sie die Absicht hatten, die Bewohner des Heimes zu erschrecken”, begründete Richterin Nadja Obwieser das Urteil. Doch von den 120 Asylwerbern im Flüchtlingsheim hätten lediglich sieben die Attacke mitbekommen und nur zwei davon hätten angegeben, dass sie tatsächlich Angst hatten, meinte die Richterin.

Rache wegen geklautem Handy

Alle drei Angeklagten hatten sich zu Prozessbeginn schuldig erklärt. “Einer der Asylwerber hatte mir wenige Tage zuvor mein Handy gestohlen, deswegen wollten wir sie erschrecken”, sagte der 17-Jährige. Mit dem Auto seien sie schließlich zum Flüchtlingsheim gefahren und hätten dort mehrere Feuerwerkskörper gezündet, schilderten die Beschuldigten den Tathergang. Nachdem jemand aus dem Heim mit einer Taschenlampe auf den Balkon trat, seien sie zurück zum Auto gerannt und weg gefahren.

“Blöde Aktion”

Man habe lediglich ein wenig Radau schlagen wollen, meinte einer der Tiroler. Es sei eine spontane Aktion gewesen, die nicht richtig geplant war. Die drei Angeklagten entschuldigten sich in ihren Schlussworten und sprachen unisono von einer “blöden Aktion”.

(APA)

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