Ein Schöffensenat verurteilte ihn am Donnerstag im Straflandesgericht wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu 18 Monaten Haft.
Reumütiges Geständnis
Davon wurden ihm 15 Monate unter Setzung einer Probezeit bedingt nachgesehen. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Gericht sprach in der Urteilsbegründung von einer Tragödie. Bei der Strafbemessung wurden dem 23-jährigen Täter sein umfassendes, reumütiges Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit sowie die Bereitschaft zur Wiedergutmachung – er zahlte die Begräbniskosten – mildernd angerechnet. Erschwerend war kein Umstand.
Sie müssen einen kleinen Teil der Strafe verbüßen. Das ist unumgänglich. Das verlangen generalpräventive Erwägungen. Bei der vor allem unter jungen Leuten herrschenden Gewaltbereitschaft muss gezeigt werden, dass man nicht Selbstjustiz üben darf, erklärte Richterin Minou Factor.
Irrtum führte zu tödlichem Schlag
Der Angeklagte – von Beruf Speditionskaufmann – hatte sein späteres Opfer irrtümlich für einen Autoeinbrecher gehalten. Der 23- Jährige war damals mit seinem besten Freund in der Innenstadt unterwegs. Als sie zu ihrem Auto zurück kehrten, fehlte das Radio und ein CD-Träger: Einbrecher hatten zugeschlagen.
Im selben Moment ging nur wenige Meter entfernt eine Alarmanlage los: Der Neffe des bekannten Künstlers, ein 25-jähriger Fotograf, der von zwei Freunden auf Grund seiner nicht unerheblichen Alkoholisierung heimgebracht wurde, hatte einen geparkten Pkw demoliert. Der 23-Jährige war überzeugt, dass es sich bei dem Betrunkenen um den Automarder handelte.
“Ich hab nicht lang überlegt”
Ich bin gleich hingelaufen. Ich hab nicht lang überlegt. Ich wollte ihn aufhalten, bis die Polizei kommt, schilderte er dem Gericht. Als er die Gruppe erreicht hatte, schlug er dem Älteren ins Gesicht. Der 25-jährige krachte mit dem Kopf auf den Asphalt und war tot.
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