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Drei Monate bedingt für Messerstiche nach Mühlespiel

©VOL.AT/Hofmeister
Eine 50-jährige Bregenzerin wurde am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen Körperverletzung zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Frau war mit ihrem alkoholisierten Mann in Streit geraten, zur Beruhigung spielten sie eine Weile "Mühle".

Danach ging die Hausfrau zu Bett. Als sie ihr Mann dann weckte und wieder mit Beschimpfungen und Beleidigungen anfing, nahm sie kurzerhand ein großes Küchenmesser und stach insgesamt vier Mal zu. Zum Glück ging keiner der Stiche tiefer als drei Zentimeter und verursachte auch keine inneren Verletzungen.

„Meine Mandantin wollte ihren Mann nicht absichtlich schwer verletzen“, plädierte Verteidigerin Olivia Lerch für ein mildes Urteil. Die drei Monate auf Bewährung nahm die bislang Unbescholtene an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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