Die angeklagten Taten reichen bis ins Jahr 2002 zurück. Bei Missbrauchshandlungen soll der 20-Jährige auch Gewalt ausgeübt haben, weshalb er auch wegen Vergewaltigung angeklagt war. Der junge Mann bekannte sich teilweise schuldig, bestritt aber die Anwendung von Gewalt.
Die Geschworenen befanden den Angeklagten mit 8:0 Stimmen für schuldig. Der Staatsanwalt verzichtet auf Rechtsmittel, der Burgenländer erbat sich Bendenkzeit. Der Prozess nahm den ganzen Tag in Anspruch und endete um etwa 21.30 Uhr. Die Öffentlichkeit wurde nach den Anfangspläodoyers für den Großteil des Verfahrens ausgeschlossen, zur Urteilsverkündung war der Zutritt zum Saal wieder gestattet.
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