Gegen den 27-jährigen Türken mit kurdischem Hintergrund wurde die Haftstrafe wegen absichtlich schwerer Körperverletzung ausgesprochen, die anderen Männer waren schuldig der Beteiligung an einem Raufhandel. Ihre teilbedingten Geldstrafen lagen zwischen 480 und 1.120 Euro, auch diese Urteile erlangten keine Rechtskraft. Einer der vor Gericht zitierten Demonstranten wurde frei gesprochen. Laut Richter Martin Hinteregger war er der Einzige, der in der Auseinandersetzung tatsächlich schlichten wollte.
Bei dem Protestmarsch von Kurden gegen die Konflikte an der syrisch-türkischen Grenze am 11. Oktober 2014 wollten die Teilnehmer auf das Leid ihrer Landsleute aufmerksam machen. Gegendemonstranten provozierten, es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Der Angeklagte stach laut Erkenntnis des Gerichts mit einem spitzen Gegenstand auf zwei damals 17-Jährige ein, sie wurden dadurch schwer verletzt. Gerichtsmediziner Walter Rabl bestätigte, dass die Verletzungen lebensbedrohlich hätten sein können. Die anderen sechs Männer prügelten auf die Opfer ein.
Der 27-Jährige bestritt bis zuletzt jede Schuld, er wurde dennoch nach vier Verhandlungstagen verurteilt. Auch die anderen Angeklagten zeigten sich nur teilweise geständig. Zur Aufklärung führte schließlich ein Video-Mitschnitt eines Onlinejournalisten, bedeutende Sequenzen konnten so genauer analysiert werden. Generell kritisierte das Gericht alle schuldig Gesprochenen dafür, dass sie zwar das Demonstrationsrecht in Anspruch nahmen, ihrerseits dann aber mit brutaler Gewalt vorgingen.
Der Hauptangeklagte wird das Urteil bekämpfen, die Staatsanwaltschaft gab zu keinem der Fälle eine Erklärung ab. Den zwei heute 18-jährigen Opfern wurden je 3.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen.
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