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Drei Jahre Haft für Bankraub in Lustenau

Die Polizei musste den Täter nicht lange suchen
Die Polizei musste den Täter nicht lange suchen ©Mirjam Mayer - VOL.AT
Unbescholtener gebürtiger Bregenzer erbeutete Ende August 20.900 Euro. Wenige Stunden nach dem bewaffnetem Raubüberfall wurde der 21-jährige Täter in der Schweiz festgenommen.
Bankraub in Lustenau
Raubüberfall in Lustenau: Täter gefasst

Der geständige und unbescholtene Bankräuber wurde gestern am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Nadine Heim ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug ein bis 15 Jahre Haft. Der Schuldspruch erfolgte wegen schweren Raubes.

Der 21-Jährige hat am 30. August in Lustenau einen bewaffneten Raubüberfall in der Filiale der Dornbirner Sparkasse verübt. Dabei hat der in der Schweiz wohnende Österreicher 20.900 Euro erbeutet. Der ­Räuber bedrohte kurz nach 8 Uhr zwei Bankangestellte mit einer ungeladenen Gasknallpis­tole und verlangte von ihnen Geld. Er ging jedoch selbst hinter den Schalter und packte Geld in seinen Plastiksack. Danach ergriff er in seinem Auto die Flucht.

Hinweis auf Fluchtauto

Schon wenige Stunden nach dem Banküberfall konnte der Täter im Kanton Graubünden in der Schweiz festgenommen werden. Ein Zeuge hatte der Polizei einen Hinweis auf das Fluchtauto mit ausländischem Kennzeichen gegeben. Bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Beschuldigten im Kanton St. Gallen wurde der erbeutete Geldbetrag sichergestellt.

Finanzielle Probleme

Der Angeklagte sagte vor Gericht, er habe den größten Fehler seines Lebens begangen. Als Tatmotiv gab der Leiharbeiter finanzielle Probleme an. Er könne sich trotzdem nicht erklären, warum er die Tat begangen habe, gab der gebürtige Bregenzer zu Protokoll. In der Untersuchungshaft betätige er sich als Gefängnisarbeiter. Nach der Verbüßung der Haftstrafe wollte er sich weiterbilden und die Polierschule absolvieren.

Verteidiger Alexander Fetz meinte, es sei von keinem schweren Raub, sondern nur von einem Raub mit einer Strafdrohung von ein bis zehn Jahren Gefängnis auszugehen. Denn die Verwendung einer ungeladenen Gaspistole lasse nach Ansicht mehrerer Jus-Universitätsprofessoren keine Einstufung als schweren Raub zu. Allerdings falle die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) gegenteilig aus.

Traumatisch

Staatsanwalt Heinz Rusch wies dazu darauf hin, dass man als Opfer eines Banküberfalls nicht unterscheiden könne, ob es sich bei der Pistole des Täters um eine echte Waffe oder um eine Spielzeugpistole handle, um eine geladene oder nicht geladene. Für viele Opfer wirke sich ein Überfall über Jahre hinweg traumatisch aus. Einem seiner Opfer hat der Angeklagte schon vor der Gerichtsverhandlung als Schmerzengeld 500 Euro bezahlt.

Seff Dünser / NEUE

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