Insgesamt hatte der Zivildiener 23,5 Kilogramm Cannabisprodukte, größtenteils Marihuana, verkauft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zweieinhalb Stunden rechnete der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Wilfried Marte gemeinsam mit Zeugen die Verkaufsmengen durch. Staatsanwalt Heinz Rusch sprach anfangs von einer Menge von 26 Kilo. Als erwiesen sah der Drogensenat am Ende des Beweisverfahrens eine Gesamtmenge von 23,5 Kilogramm. Verkauft wurde das Gras im ganzen Land. Woher es stammte, wollte der Angeklagte nicht verraten. Die Qualität der Cannabisprodukte war durchschnittlich.
Erschwerend für den Angeklagten wirkten sich seine drei einschlägigen Vorstrafen, der lange Tatzeitraum von drei Jahren sowie sein rascher Rückfall aus. In Summe warfen die illegalen Geschäfte – nach Abzug des Eigenkonsums – 3.000 Euro Gewinn ab. Hoffnungen auf Therapie statt Strafe darf sich der 23-Jährige praktisch nicht machen. Zum einen, da die ausgesprochene Strafe über zwei Jahre beträgt, zum anderen versperren Vorstrafen und das Motiv der Gewinnsucht den Weg zum Entzug.
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