Drei betagte Damen sind die Klägerinnen in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch. Die drei Schwestern sind jetzt 82, 87 und 88 Jahre alt. Sie sollen geschäftsunfähig gewesen sein, als sie am 18. Dezember 2013 dem beklagten Landwirt mehrere landwirtschaftliche Grundstücke verkauft haben. Damals waren die Geschwister 79, 84 und 85 Jahre alt.
Tragweite nicht erkannt
Die Klägerinnen sind mittlerweile besachwaltet. Vertreten werden sie vor Gericht durch einen Rechtsanwalt, der auch ihr einstweiliger Sachwalter ist. Im Auftrag des Pflegschaftsrichters vom zuständigen Bezirksgericht will der Klagsvertreter mit der von ihm eingebrachten Anfechtungsklage durchsetzen, dass die Liegenschaftsverkäufe seiner Mandantinnen im Nachhinein für ungültig erklärt werden. Die Klägerinnen sollen damit wieder Eigentümerinnen der landwirtschaftlichen Flächen werden. Nach Ansicht ihres Anwalts waren die betagten Schwestern 2013 bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags geistig schon nicht mehr in der Lage zu erkennen, was sie taten. Sie hätten mit ihrer eingeschränkten Urteilsfähigkeit die Tragweite ihres Handelns nicht erkennen können. Der Klagsvertreter stützt sich dabei auf ein bereits vorliegendes Gutachten eines Psychiaters, der den Verkäuferinnen Geschäftsunfähigkeit beim Vertragsabschluss bescheinigt hat.
Zivilrichterin Marlene Ender hat nun den Psychiater Reinhard Haller mit der Erstellung eines Gutachtens für das gerichtliche Zivilverfahren beauftragt. Der Sachverständige soll fürs Gericht einschätzen, ob die Klägerinnen bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags geschäftsfähig oder geschäftsunfähig waren, ob sie wussten, was sie taten.
120.000 Euro hat der beklagte Landwirt den drei Schwestern für die landwirtschaftlichen Flächen bezahlt. Das sei viel zu wenig gewesen, meint der Klagsvertreter.
Fairer Preis
Der beklagte Landwirt meint, die Verkäuferinnen seien sehr wohl geschäftsfähig gewesen und hätten einen fairen Preis für die Liegenschaften erhalten. Er bezweifelt jedenfalls, dass gleich alle drei Schwestern geschäftsunfähig gewesen sein sollen. Der Landwirt hatte zuvor von den Geschwistern die landwirtschaftlichen Flächen jahrelang gepachtet.
Sollte auch der gerichtlich bestellte Gutachter Geschäftsunfähigkeit der Verkäuferinnen beim Vertragsabschluss feststellen, käme es rechtlich nicht darauf an, ob der Käufer das erkennen konnte oder nicht. Dann wäre das Grundstückgsgeschäft unabhängig davon rückabzuwickeln.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.