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Drastische Strafe für illegalen Welpenhandel

Je zweieinhalb Jahre unbedingt für Paar
Je zweieinhalb Jahre unbedingt für Paar
Ein böses Erwachen hat es am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht für ein Paar gegeben, das einen illegalen Handel mit Welpen betrieben hatte. Der 32-jährige Mann und seine gleichaltrige Partnerin wurden von einem Schöffensenat (Vorsitz: Christoph Bauer) wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu jeweils zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.


Darüber hinaus wurden den beiden Angeklagten aus einer einschlägigen Vorverurteilung resultierende Bewährungsstrafen von 18 Monaten widerrufen, sodass sie – sollte das jetzige Urteil in Rechtskraft erwachsen – insgesamt vier Jahre abzusitzen hätten. Der Verteidiger meldete nach der Urteilsverkündung Rechtsmittel an.

Die Anklage hatte dem Paar vorgeworfen, seit 2012 Welpen aus der Slowakei bezogen und als Rassehunde übers Internet angeboten zu haben. Die Tiere wurden zu Preisen zwischen 190 und 450 Euro verkauft. Entgegen der Papiere, die den Käufern überreicht wurden, handelte es sich oftmals um schwer kranke, gequälte junge Hunde, die wenig später starben bzw. eingeschläfert werden mussten.

Die Angeklagten waren deshalb bereits im vergangenen März im Straflandesgericht zu teilbedingten Haftstrafen wegen Tierquälerei und Betrugs verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte im August im Rechtsmittelverfahren die Schuldsprüche in Bezug auf die inkriminierte Tierquälerei und den einfach qualifizierten Betrug, ordnete jedoch ein neues Verfahren an, in dem noch einmal geprüft werden musste, ob auch ein schwerer Betrug gegeben war.

Letzteres nahm der Schöffensenat am Ende der heutigen Verhandlung als erwiesen an. Damit waren auch die im ersten Rechtsgang verhängten Strafen neu zu bemessen, was die 32-jährigen Täter teuer zu stehen kam.

Statt teilbedingten setzte es zur Gänze unbedingte Freiheitsstrafen, die im ersten Durchgang nicht widerrufenen offenen Bewährungsstrafen – die Probezeiten waren von drei auf fünf Jahre verlängert worden – wurden nunmehr in zu verbüßende Strafen umgewandelt.

Aufgeflogen war das Duo dank der Tierschutzorganisation “Vier Pfoten”. Die Tierschützer hatten sich als Kaufinteressenten ausgegeben und so den Fall ins Rollen gebracht. Nach entsprechenden Hinweisen von mehreren Geschädigten vereinbarten die Tierschützer ein Treffen zwecks einer vermeintlichen Geschäftsanbahnung. Das Verkaufsgespräch, das in einer Wohnung über die Bühne ging, in der sich 13 junge Hunde befanden, wurde mit versteckter Kamera gefilmt. Bevor es finalisiert wurde, traten Polizei und Amtstierarzt auf den Plan. Die 13 Malteser-Welpen wurden beschlagnahmt.

Trotz des gegen sie eingeleiteten Strafverfahrens sollen die Welpen-Händler ungeniert bis in den Jänner 2014 hinein weiter ihren Geschäften nachgegangen sein.

In einer Presseaussendung bewerteten die Vier Pfoten das Urteil als “Sieg der Gerechtigkeit”. Zugleich erhofft sich der Verein davon “eine Signalwirkung. Wenn dieser Geschäftszweig zu riskant wird, weil die Händler nicht mit kleinen Geldbußen davon kommen, sondern die Gerichte auch saftige Freiheitsstrafen verhängen, kann der Welpenmafia schrittweise das Wasser abgegraben werden”.

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