Mazedonien, Bulgarien und Rumänien brauchen dringend finanzielle Hilfe, sie muß aber sozial ausgewogen und streng kontrolliert sein: Mit dieser Forderung, die eine breite Mehrheit fand, und zwei weiteren Berichten, landete der Europa-Abgeordnete Dr. Hans-Peter Martin am Mittwoch im Europäischen Parlament einen Hattrick.
Schon in seiner ,,Jungfernrede” machte der aus Vorarlberg stammende unabhängige Parlamentarier kürzlich auf sich aufmerksam. Eine Charta der Grundrechte in der EU müsse Teil einer gesamteuropäischen Verfassung werden, und auch Nichtregierungsorganisationen sowie einzelne Bürger müssen in den Prozeß der Charta-Entstehung miteinbezogen werden.
Martin ist auch Gründungsmitglied in der sogenannten ,,Intergroup Verfassung”, in der die Verfassungsdiskussion parteiübergreifend vorangetrieben wird.
Zur finanziellen Hilfe für Balkanstaaten konnte Martin entgegen dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission mit Änderungsanträgen nun durchsetzen, dass bei der Vergabe der Mittel die Schaffung von Arbeitsplätzen im Vordergrund steht.
Und die ,,Verwendung der Finanzhilfe muss den strengen Regeln der Hausthaltskontrolle der Gemeinschaft und den Grundsätzen einer effizienten Verwaltung enstprechent”. Die drei Länder Mazedonien, Bulgarien und Rumänien sollen angehalten werden, eine soziale Marktwirtschaft anzustreben.
Mazedonien erhält im Rahmen dieser Finanzhilfen ein Darlehen von 50 Millionen Euro, Bulgarien 100 Mio. Euro und Rumänien 200 Mio. Euro.
Von Marianne Mathis
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